# taz.de -- Gewalt gegen Frauen in Deutschland: Schutz von Frauen reicht nicht aus
       
       > Zivilgesellschaftliches Bündnis kritisiert mangelhafte Umsetzung der
       > Istanbul-Konvention gegen Gewalt gegen Frauen.
       
 (IMG) Bild: Protest in Istanbul, nachdem die Türkei die Istanbul-Konvention zum Frauenschutz aufgekündigt hat
       
       Auch drei Jahre nach Inkrafttreten der Istanbul-Konvention, des
       europaweiten Übereinkommens gegen Gewalt gegen Frauen, fehlen in
       Deutschland eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, handlungsfähige
       Institutionen und die nötigen Resssourcen, um die Konvention umzusetzen.
       Das ist das Fazit des zivilgesellschaftlichen Bündnisses
       „Istanbul-Konvention“, das am Donnerstag [1][seinen Bericht] zur Umsetzung
       der Konvention vorgelegt hat. Mitglied im Bündnis sind derzeit mehr als 20
       Organisationen, darunter der Deutsche Frauenrat, die
       Frauenhauskoordinierung, Medica Mondiale und der Deutsche Juristinnenbund.
       
       Insbesondere für Frauen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, mit
       Behinderungen, diversen geschlechtlichen Identitäten oder in
       Wohnungslosigkeit sei der in der Konvention verankerte Zugang zu
       Prävention, Schutz, Beratung und Recht mangelhaft, so das Bündnis. „Noch
       immer sind Frauen und Mädchen in Deutschland nicht ausreichend vor Gewalt
       geschützt“, so Dorothea Zimmermann von der Bundesarbeitsgemeinschaft
       Feministischer Organisationen gegen Sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen.
       Die NGOs wollen mit dem Bericht nun in einen Dialog mit der Bundesregierung
       treten, um den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt voran zu bringen.
       
       [2][Die Istanbulkonvention] ist ein Menschenrechtsabkommen des Europarats
       gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Seit Februar 2018 ist die
       Bundesregierung damit verpflichtet, Gewalt gegen Mädchen und Frauen auf
       allen Ebenen zu bekämpfen und zu bestrafen. Der eigene Bericht der
       Bundesregierung vom September 2020 allerdings, der die Maßnahmen zum
       Gewaltschutz von Bund und Ländern beschreibt, kommt zum Schluss: Rechtlich
       sei die Konvention in Deutschland bereits umgesetzt. Man müsse nur
       nachsteuern.
       
       ## Neuer Alternativbericht
       
       Der nun vorliegende Alternativbericht beschreibt diese Situation völlig
       anders. Auf knapp 200 Seiten legt das Bündnis den Stand der Umsetzung der
       Konvention aus zivilgesellschaftlicher Perspektive dar. Geordnet nach den
       61 Artikeln der Konvention geht der Bericht dabei detailliert auf einzelne
       Phänomene ein und spricht pro Artikel konkrete Handlungsempfehlungen an die
       Bundesregierung aus.
       
       Bei Artikel 25 „Unterstützung für Opfer sexualisierter Gewalt“ heißt es
       etwa: Konzepte und Angebote der medizinischen Notfallhilfe bei
       sexualisierter Gewalt seien häufig qualitativ unzureichend. Ein
       flächendeckendes Angebot der Notfallhilfe nach Vergewaltigung in
       Deutschland sei nicht gewährleistet. Empfohlen wird unter anderem,
       bundesweite Qualitätsstandards für die Notfallhilfe nach sexualisierter
       Gewalt zu entwickeln.
       
       ## Europarat überprüft Umsetzung
       
       Bei Artikel 51 „Gefährdungsanalyse und Gefahrenmanagement“ heißt es: In
       Deutschland fehle eine flächendeckende Analyse von Gefährdungen und Gewalt
       in Partnerschaften, um schwere Gewalt bis hin zu Tötungen von Frauen zu
       verhindern. Behördliche Strukturen stellten dabei sogar oft Barrieren für
       ausreichenden Gewaltschutz dar.
       
       Im Herbst sollen Expert:innen des Europarats nach Deutschland reisen, um
       zu beurteilen, wie es um die Umsetzung der Konvention steht und dafür auch
       mit Vertreter:innen der Zivilgesellschaft sprechen. Der Bericht der
       Gruppe ist für September 2022 angesetzt.
       
       21 Mar 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.buendnis-istanbul-konvention.de/alternativbericht-buendnis-istanbul-konvention-2021/
 (DIR) [2] /Menschenrechtlerin-zu-Gewalt-an-Frauen/!5660892
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Patricia Hecht
       
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