# taz.de -- BGH-Entscheidung zu Heckler&Koch: Illegale Waffenexporte machen arm
       
       > Heckler&Koch erschlich Exportgenehmigungen. Der Staat kann deshalb 3,7
       > Millionen Euro „Taterträge“ abschöpfen, bestätigte jetzt der BGH.
       
 (IMG) Bild: Von 2005 bis 2009 lieferte Heckler & Koch knapp 10.000 Sturmgewehre vom Typ G36 nach Mexiko
       
       KARLSRUHE taz | Die [1][Rüstungsfirma Heckler & Koch (HK)] muss den
       gesamten Umsatz aus einem illegalen Rüstungsgeschäft mit Mexiko an die
       Staatskasse abführen. Dies entschied an diesem Dienstag der
       Bundesgerichtshof (BGH) und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts
       Stuttgart. Jürgen Grässlin (Aktion „Stoppt den Waffenhandel“) lobte das
       Signal: „Damit ist klar: illegaler Waffenhandel lohnt sich nicht.“
       
       Von 2005 bis 2009 lieferte Heckler & Koch knapp 10.000 Sturmgewehre vom Typ
       G36 nach Mexiko. Die deutschen Behörden hatten den Rüstungsexport
       genehmigt. Wegen der bedenklichen Menschenrechtslage in den vier
       Bundesstaaten Chiapas, Jalisco, Guerrero und Chihuahua musste HK jedoch
       zuvor eine Endverbleibsbescheinigung von mexikanischer Seite vorlegen.
       
       Dort wurde versichert, dass die Gewehre nicht in diese vier Bundesländer
       geliefert werden. Später stellte sich jedoch heraus, dass diese
       Bescheinigung nur dazu diente, die deutschen Behörden zu täuschen – und die
       Hälfte der Gewehre dann genau in diesen heiklen Gebieten landete.
       
       Nachdem Jürgen Grässlin von einem Whistleblower einen Tipp bekam, stellte
       er 2010 mit seinem Anwalt Holger Rothbauer Strafanzeige. Diese führte
       Anfang 2019 am Landgericht Stuttgart zur Verurteilung von zwei
       HK-MitarbeiterInnen, einem Ex-Vertriebsleiter und einer Sachbearbeiterin.
       Diese erhielten Bewährungsstrafen von 22 und 17 Monaten wegen
       „bandenmäßiger Ausfuhr von Gütern aufgrund erschlichener Genehmigung“.
       
       ## Ein Haupttäter ohne Strafe
       
       Allerdings wurden die einstigen HK-Geschäftsführer freigesprochen. Ihnen
       konnte keine Kenntnis der Tricksereien nachgewiesen werden. Straffrei
       blieben auch die beiden Haupttäter: Der HK-Vertriebsleiter für Mexiko starb
       während des Prozesses an Krebs und der frühere HK-Statthalter in Mexiko war
       durch seinen mexikanischen Pass vor Auslieferung geschützt. Dennoch ging
       der Stuttgarter Prozess für HK nicht glimpflich aus. Der Staat durfte den
       gesamten Verkaufserlös als „Tatertrag“ einziehen, also nicht nur den
       erzielten Gewinn. Diese Vermögensabschöpfung ist im Strafgesetzbuch
       geregelt (Paragraf 73b).
       
       Heckler & Koch [2][wollte diese Einziehung in der Revision beim BGH
       kippen.] Das Unternehmen sei „gutgläubig“ gewesen, da die Geschäftsführer
       ja nichts von den Tricks gewusst hätten, argumentierte ein HK-Anwalt. Doch
       darauf kommt es laut BGH gar nicht an. An den Manipulationen waren
       HK-Mitarbeiter beteiligt, die auch für Heckler & Koch handelten. Das
       genüge, um beim Unternehmen die Taterträge abzuschöpfen, so der
       Gerichtshof.
       
       Dabei gilt laut BGH auch das „Brutto-Prinzip“. Das heißt, das Unternehmen
       kann die Herstellungs- und Vertriebskosten für die Gewehre nicht abziehen,
       da diese Kosten der Vorbereitung und Begehung einer Straftat dienten.
       
       Doch auch die Revision der Staatsanwaltschaft hatte keinen Erfolg. Sie
       wollte erreichen, dass die beiden Ex-MitarbeiterInnen nicht nur wegen
       Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz verurteilt werden, sondern auch
       wegen einer (schwerer wiegenden) Verletzung des
       Kriegswaffenkontrollgesetzes.
       
       Der BGH lehnte dies jedoch aus mehreren Gründen ab. So sei das Erschleichen
       von Genehmigungen zwar im allgemeinen Exportrecht strafbar, nicht aber bei
       der Rüstungskontrolle. „Das kann nur der Gesetzgeber ändern, nicht wir als
       Bundesgerichtshof“, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer.
       
       Der Freispruch für die HK-Geschäftsführung spielte am BGH keine Rolle mehr.
       Denn die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hatte keine Rechtsmittel eingelegt.
       
       30 Mar 2021
       
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