# taz.de -- Vorkaufsrecht bei Share-Deal: Neukölln trickst Akelius aus
       
       > Erstmals wird trotz eines Share-Deals das Vorkaufsrecht für zwei Häuser
       > ausgeübt. Gerettet wäre auch das linke Kollektivcafé K-Fetisch.
       
 (IMG) Bild: Protest vor dem K-fetisch im August 2019
       
       BERLIN taz | Erstmals ist in einem [1][Share-Deal-Fall] das kommunale
       Vorkaufsrecht ausgeübt worden. Die zwei Häuser in der Weserstraße 164 und
       der Boddinstraße 8 waren im August 2019 anteilig von unterschiedlichen
       Gesellschaften gekauft worden, die aber jeweils zum Immobilienkonzern
       Akelius gehören sollen. Die Konstruktion, in der ein Käufer maximal 95
       Prozent einer Gesellschaft übernimmt, formal also nur Firmenanteile
       verkauft werden, aber kein Grundstücksgeschäft abgeschlossen wird, dient
       Immobilienunternehmen dazu, die Zahlung der Grunderwerbssteuer zu umgehen
       [2][sowie das kommunale Vorkaufsrecht auszuhebeln].
       
       Diesen Versuch hat Neuköllns Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne) nun
       unterbunden. Die Gebäude sollen stattdessen von der städtischen
       Wohnungsbaugesellschaft Howoge übernommen werden. Gerettet wäre dann auch
       das [3][kollektiv geführten Café K-Fetisch], dessen Mietvertrag im Oktober
       2021 wohl ohne Aussicht auf eine Vertragsverlängerung durch Akelius
       ausgelaufen wäre.
       
       Wie Biedermann der taz bestätigte, hatte das Bezirksamt die Anteilskäufer
       zur Herausgabe der Vertragsunterlagen verpflichtet. Die Käufer hatten
       dagegen geklagt, verloren aber dieses Frühjahr vor dem
       Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Aus den Unterlagen ging für
       Biedermann der „Umgehungstatbestand“ hervor: „Das, was da verkauft worden
       ist, ist keine Firma. Es gibt nur den Geschäftszweck Besitz von Grundstück
       und Haus.“ Für den Bezirk heißt das: „Das ist mit einem
       Grundstückskaufvertrag gleichzusetzen.“
       
       Ergo: Das Vorkaufsrecht kann greifen. Die Möglichkeit den Vorkauf durch
       Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung zu verhindern, sei nicht
       wahrgenommen worden. Gegen die Ausübung können die Vertragsbeteiligten
       jedoch noch Widerspruch einlegen.
       
       Normalerweise hat ein Bezirk zwei Monate Zeit, um das Vorkaufsrecht
       auszuüben. Nach der Rechtsauffassung von Neukölln begann die Frist in
       diesem Fall nach der Gerichtsentscheidung, als alle Unterlagen übergeben
       wurden. Biedermann sagt: „Das sind keine ausgetretenden Pfade und war nur
       mit viel externem Sachverstand möglich.“
       
       Unterstützung kam etwa von den Senatsverwaltungen für Finanzen und
       Stadtentwicklung. Wohnungs-Staatssekretärin Wenke Christoph sagte in einer
       Mitteilung: „Das ist ein wichtiges Signal, mit dem Berlin deutlich macht,
       dass eine Umgehung des Vorkaufsrechts nicht toleriert wird.“ Sie verweis
       zudem auf eine Bundesratsinitiative, „um das bestehende Vorkaufsrecht
       dahingehend zu erweitern, dass künftig alle Falle von grundstücksbezogenen
       Share-Deals anzeigepflichtig werden“.
       
       19 May 2021
       
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