# taz.de -- Urteil im Missbrauchsfall Münster: Problem Datenschutz > Die Tatsache, dass sich Pädokriminelle zumeist im Darknet organisieren, > erschwert ihre Verfolgung. Hier beißen sich Kinder- und Datenschutz. (IMG) Bild: 14 Jahre in Haft: der Hauptangeklagte im Fall Münster am Dienstag im Gerichtsaal Lange Haftstrafen im sogenannten [1][Missbrauchskomplex Münster]: zwischen 11 und 14 Jahren für die angeklagten Täter mit zusätzlicher Sicherungsverwahrung sowie 5 Jahre für eine weitere Mittäterin. Die Härte des Urteils ist so nachvollziehbar wie richtig, denn sexuelle Gewalt gegen Kinder zählt zu den schwersten Verbrechen überhaupt. Unabhängig davon senden Urteile wie dieses sowie in früheren Fällen wie [2][Lügde] und [3][Bergisch-Gladbach] ein deutliches Signal an potenzielle Täter:innen: Viele Jahre Gefängnis sind garantiert. Hohe Haftstrafen sind das eine. Das andere ist das Vorgehen gegen Missbrauchsnetzwerke, die Pädokriminelle immer wieder stricken. Sexuelle Gewalt erfolgt in der heutigen Zeit nicht mehr nur analog, sondern wird verstärkt digital organisiert. Der Kriminalität im Netz ist schwer beizukommen. Manche „Pädoringe“ vernetzen sich über Messengerdienste wie Telegram und andere Chatprogramme. Dafür müssen Nutzer:innen ihre Telefonnummer preisgeben. Über diese kommen Verfolgungsbehörden relativ unkompliziert an die Täter:innen heran. Schwierig wird es beim anonymisierten [4][Darknet] oder bei Plattformen, zu denen nur Zutritt hat, wer von den Betreibenden dort (oft mit einhergehender Gesinnungsprüfung) zugelassen ist. Über IP-Adressen ist der Zugriff auf Personen leichter. In diesem Zusammenhang wird gefordert, die umstrittene Vorratsdatenspeicherung, nach der IP-Adressen nach wenigen Tagen gelöscht werden müssen, aufzuweichen. Hier stehen sich Kinder- und Datenschutz konträr gegenüber. Eine Alternative ist das [5][Quick-Freeze-Verfahren], mit dem Daten vorübergehend „eingefroren“ und gesichert werden. Doch dafür gibt es keine klare Rechtsgrundlage. Eine Lösung dieses Dilemmas ist überfällig. Die vom Missbrauchsbeauftragten geforderte Enquete-Kommission, die Datenschützer:innen, Verfolgungsbehörden und Betroffenenverbände an einen Tisch bringt, könnte helfen. Beschlossen werden muss die Enquete dann so schnell wie möglich vom nächsten Bundestag. Jede Verzögerung zerstört Leben. 6 Jul 2021 ## LINKS (DIR) [1] /Urteil-zu-Missbrauchskomplex-Muenster/!5784258 (DIR) [2] /Missbrauchsfaelle-in-Luegde/!5614996 (DIR) [3] /Paedophilie-Komplex-Bergisch-Gladbach/!5707578 (DIR) [4] /Sexualisierte-Gewalt-gegen-Kinder/!5769405 (DIR) [5] /Vertreter-der-Netzindustrie-ueber-Vorratsdaten/!5127440 ## AUTOREN (DIR) Simone Schmollack ## TAGS (DIR) Missbrauch (DIR) Sexualisierte Gewalt (DIR) Gewalt gegen Kinder (DIR) Pädophilie (DIR) GNS (DIR) Internetkriminalität (DIR) Sexualisierte Gewalt (DIR) Sexualisierte Gewalt (DIR) Vorratsdatenspeicherung (DIR) Sexualisierte Gewalt (DIR) CO2-Emissionen (DIR) sexueller Missbrauch (DIR) Evangelische Kirche (DIR) Gewalt gegen Kinder (DIR) Biologie ## ARTIKEL ZUM THEMA (DIR) Cyber-Grooming im Netz: Ich will ein Snap von dir Fremde nutzen verstärkt das Internet, um Minderjährige zu kontaktieren. Staat und Eltern stehen in der Verantwortung, Kinder zu schützen. 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