# taz.de -- Arbeitskampf an der Humboldt-Uni: Gestreikt und plötzlich arbeitslos
       
       > Ein Beschäftigter der Humboldt-Uni wird nach einer Streikaktion nicht
       > wieder eingestellt. Vor Gericht scheiterte er – und will nun in Berufung
       > gehen.
       
 (IMG) Bild: Es ist ganz schön teuer, Sprühkreide von der schicken Fassade der Humboldt Universität zu kratzen
       
       BERLIN taz | Im Sommer 2018 bewegte der [1][Streik der Studentischen
       Beschäftigten] die Berliner Hochschulen. Die Nachwirkungen bewegen noch
       immer das Berliner Arbeitsgericht. Es wies die Klage eines IT-Beschäftigten
       an der Berliner Humboldt-Universität (HU) ab. Der ehemalige Personalrat und
       Gewerkschafter Moritz W., der seinen vollständigen Namen nicht
       veröffentlichen will, klagte gegen die Hochschule, weil die mit Verweis auf
       seine Streikaktivitäten eine erneute Anstellung im IT-Bereich verweigerte.
       
       Der Hintergrund: W. hatte 2018 mit Sprühkreide einen Streikaufruf an der
       Fassade der Juristischen Fakultät der HU angebracht. Ein Jurastudent hatte
       die Aktion fotografiert und die Polizei gerufen. Eine Anklage wegen
       Beschädigung eines denkmalgeschützten Gebäudes wurde unter Auflagen
       eingestellt. W. musste Sozialstunden leisten und für die Reinigung des
       Mauerstücks 700 Euro bezahlen.
       
       Ein Vertreter der HU-Verwaltung begründete gegenüber dem Gericht die
       Ablehnung einer erneuten Beschäftigung mit der Befürchtung, der
       Gewerkschafter könnte eine ähnliche Aktion wieder starten. Unterstützung
       bekam der Kläger von der Dienstleitungsgewerkschaft Verdi. Die zuständige
       Gewerkschaftssekretärin Jana Seppelt, die den Prozess beobachtete, erklärte
       gegenüber der taz, dass die Verwendung von Sprühkreide häufiger Teil von
       Streikaktivitäten ist und es deshalb keine Repressalien gegen Beschäftige
       geben dürfe.
       
       ## Streiken soll nicht den Job kosten
       
       Mit Unterstützung von Verdi will W. nach seiner Niederlage in der ersten
       Instanz weiter klagen. Dabei wird er von verschiedenen
       Gewerkschafter*innen unterstützt, die im Solikomitee Mo bleibt
       zusammenarbeiten. Beim Prozesstermin wollten nicht nur Mitglieder der
       beiden DGB-Gewerkschaften Verdi und der Gewerkschaft Nahrung Genuss
       Gaststätten (NGG), sondern auch Angehörige der Basisgewerkschaft Freie
       Arbeiter Union (FAU) ihre Solidarität zeigen.
       
       Wegen der coronabedingten Beschränkungen hatten nicht alle Interessierten
       Zugang zum Gerichtssaal erhalten. Mehrere der Anwesenden sehen sich wegen
       ihrer gewerkschaftlichen Haltung selber mit Abmahnungen bedroht. Sie wollen
       sich auch weiterhin mit Moritz W. solidarisieren und fordern seine
       Wiedereinstellung. „Es kann nicht sein, dass eine Streikaktion dazu führt,
       dass man keinen Job mehr bekommt. Das führt zu Einschüchterung“, sagte ein
       Verdi-Mitglied, das den Prozess besuchte und auch an der HU arbeitet.
       
       29 Jul 2021
       
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