# taz.de -- Bundesweite Corona-Ausnahmeregelung: Die epidemische Lage abschaffen
       
       > Eine Entscheidung des Bundestags über die epidemische Lage ist für die
       > Länder nicht bindend. Für eine Maskenpflicht bleibt sie Voraussetzung.
       
 (IMG) Bild: Gesundheitsminister Spahn würde die „Epi-Lage“ gern auslaufen lassen
       
       Es ist eine vor allem symbolische Diskussion: Soll der Bundestag die
       „[1][epidemische Lage nationaler Tragweite]“ verlängern oder nicht? Die
       Verlängerung würde Verantwortungsbewusstsein und Vorsicht signalisieren.
       Das Ende der „Epi-Lage“ wäre ein Symbol für die Rückkehr zu Freiheit und
       Normalität. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat dafür plädiert, die
       „Epi-Lage“ auslaufen zu lassen. Die Entscheidung muss aber der Bundestag
       treffen, also die neue Ampelkoalition.
       
       Man könnte meinen, Spahn wollte die Ampel gleich einem Härtetest aussetzen:
       Nachdem Spahn für das Freiheitssignal plädierte, muss die FDP als liberale
       Partei dem nun folgen. Gleichzeitig hat aber [2][Karl Lauterbach (SPD)] als
       Ober-Präventiv-Politiker natürlich sofort vor den Gefahren gewarnt. Das
       Signal mag politisch wichtig sein, in der Praxis ist die Weichenstellung
       aber eher schwach. Selbst wenn die „Epi-Lage“ verlängert wird, kann jedes
       Bundesland auf Corona-Einschränkungen verzichten; es gibt keinen
       Automatismus.
       
       Und falls der Bundestag die nationale „Epi-Lage“ auslaufen lässt, können
       die Landtage eben eine epidemische Lage auf Landesebene feststellen. Das
       würden die meisten Landtage wohl auch tun, solange sie sogar für den
       Basisschutz, wie die [3][Maskenpflicht] in Zügen und im Einzelhandel,
       Voraussetzung ist. Besser wäre es jedoch, die Feststellung einer
       epidemischen Lage als Bedingung für staatliche Maßnahmen gleich ganz
       abzuschaffen.
       
       Stattdessen sollten die Parlamente in den Bundesländern die Verantwortung
       für die konkreten Einschränkungen übernehmen. So könnten die
       Coronaverordnungen der Landesregierungen an die Zustimmung des jeweiligen
       Landtags gebunden werden, wie es etwa in Baden-Württemberg praktiziert
       wird.
       
       Der Bundestag trüge dabei weiterhin die Gesamtverantwortung für die
       Coronapolitik. Denn er kann jederzeit das Infektionsschutzgesetz ändern,
       wenn er mit den Maßnahmen der Länder nicht einverstanden ist. Mit
       Einführung der [4][Bundesnotbremse], die von April bis Juni galt, hat er
       das bereits ausreichend bewiesen.
       
       24 Oct 2021
       
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