# taz.de -- Schulen in der Omikronwelle: Berlin setzt Präsenzpflicht aus
       
       > Eltern dürfen ihre Kinder zu Hause beschulen, wenn sie das wollen. Die
       > Bildungssenatorin reagiert auf Aufhebung der Quarantäne für Schulkinder.
       
 (IMG) Bild: Nur noch positiv getestete SchülerInnen werden nach Hause geschickt
       
       BERLIN taz | Die [1][Präsenzpflicht an den Berliner Schulen wird zunächst
       bis Ende Februar ausgesetzt]. Das teilte Schulsenatorin Astrid-Sabine Busse
       (SPD) am Montag mit. „Nachdem die Amtsärzte angekündigt haben, die
       Kontaktnachverfolgung für Schülerinnen und Schüler zu beenden und direkte
       Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne zu schicken, halte ich die
       temporäre Aussetzung der Präsenzpflicht für angemessen“, sagte Busse. Man
       wolle so [2][„besorgten Eltern“ entgegen kommen] und zugleich „für all
       diejenigen, die zur Schule gehen möchten“ die Betreuung sicherstellen.
       
       Die Bildungsverwaltung reagiert damit auf einen Vorstoß der AmtsärztInnen,
       der am Wochenende für einige Verwirrung unter Schulleitungen und Eltern
       gesorgt hatte. Vergangene Woche hatten sich die Gesundheitsämter darüber
       abgestimmt, nur noch positiv getestete SchülerInnen in Isolation zu
       schicken – aber die Quarantäne für deren Kontaktpersonen in der Schule
       aufzuheben. Auch der Sitznachbar einer infizierten Schülerin muss also
       nicht mehr in Quarantäne – egal ob geimpft oder nicht.
       
       Fraglich bleibt indes auch am Montag, ob die AmtsärztInnen diesen
       Alleingang überhaupt wagen durften. [3][Exakt denselben Vorstoß] hatten die
       Gesundheitsämter nämlich bereits im August letzten Jahres versucht – und
       wurden von der damaligen Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) flugs
       wieder zurückgepfiffen: Das Infektionsschutzgesetz gebe eine solche
       Sonderregelung für SchülerInnen nicht her.
       
       Das ist immer noch so: Die Berliner Gesetzeslage sieht für SchülerInnen
       eine Quarantäne vor, wenn sie Kontaktperson sind. Nach fünf Tagen können
       sie sich mittels Schnelltest freitesten. Die Gesundheitsverwaltung
       reagierte am Wochenende denn auch etwas überrumpelt auf das Vorgehen der
       AmtsärztInnen: Man befinde sich noch in der Abstimmung, wie sich die
       geltende Gesetzeslage und die neue Linie der Gesundheitsämter genau
       verbinden ließe, so eine Sprecherin. Wie Gesundheitssenatorin Ulrike Gote
       (Grüne) das gemeinsame Vorpreschen der Bezirke eigentlich bewertet, blieb
       am Montag unklar.
       
       ## Berufung auf das RKI
       
       Die AmtsärztInnen berufen sich indes auf das Robert Koch-Institut, das
       bereits seit Mitte Januar die Aufhebung der Quarantäne für Kontaktpersonen
       generell fordert. „Es ist nun ein Stadium der Epidemie erreicht, bei dem
       man sich auf die Alten und Kranken und nicht auf die Jungen und Gesunden
       konzentrieren muss. Auch wenn es manche Eltern nicht akzeptieren wollen:
       Gesunde Kinder gehören nicht zur vulnerablen Gruppe“, verteidigte der
       Reinickendorfer Amtsarzt Patrick Larscheid am Montag die neue Berliner
       Linie, die übrigens auch für Kita-Kinder gelten soll.
       
       Der Landeselternausschuss Kindertagesstätten befürchtet nun, dass Eltern,
       die ihre Kinder als Kontaktpersonen trotzdem zu Hause behalten wollen,
       keine Quarantänebescheinigung für den Arbeitgeber mehr bekommen. Senatorin
       Busse sagte, die Bildungsverwaltung werde eine Quarantäne „übergangsweise“
       auf einem entsprechenden Formular bescheinigen. „Dieses kann dem
       Arbeitgeber vorgelegt werden, um zu dokumentieren, dass Eltern das Kind zu
       Hause betreuen müssen.“
       
       Busse betonte auch: Der Präsenzunterricht solle die Regelform bleiben.
       Wollen Eltern ihre Kinder doch lieber im Homeschooling betreuen, reiche
       aber eine „formlose“ schriftliche Mitteilung an die Schule, die dann
       „Lernangebote unterbreiten“ müsse. In Kraft trete die Regelung quasi ab
       sofort – beziehungsweise am Dienstag.
       
       24 Jan 2022
       
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