# taz.de -- Politik muss Immobilienmarkt einhegen: Gut, dass der Staat handelt
       
       > Die Politik hat bereits begeonnen, die Spekulation auf dem Immoblienmarkt
       > einzudämmen. Das kam spät und muss jetzt unbedingt weitergehen.
       
 (IMG) Bild: Vergangener Glanz: Schriftzug an der aufgegebenen Holstenbrauerei in Altona im Juli 2021
       
       Wenn man sich den Absturz der Adler Group an der Börse ansieht, ist
       Schadenfreude schwer zu vermeiden. Denn hier hat ein Spekulant dem anderen
       die Hosen heruntergelassen. Die Schadenfreude ist auch legitim, weil die
       Immobiliengeschäfte, die Adler betreibt, in besonderer Weise sozial
       schädlich sind.
       
       So wie [1][bei dem ehemaligen Gelände der Hamburger Holsten-Brauerei]. Dort
       hat ein Investor wieder und wieder an den nächsten verkauft und nach einem
       halben Jahrzehnt, in dem nichts gebaut wurde, war das Grundstück plötzlich
       doppelt so teuer. Das wäre nicht schlimm, wenn die Investoren den
       exorbitanten Preis nicht wieder hereinholen müssten und dafür nicht am Ende
       die Menschen bluteten, die irgendwo wohnen müssen. Sie leben dann in
       Quartieren mit viel zu hoher Dichte, [2][mit wenig Licht und Luft und
       zahlen Mieten, die einen Großteil ihrer Einkommen auffressen].
       
       Die Politik hat da lange zugesehen, inzwischen aber reagiert: Auf
       Bundesebene hat sie die Bedingungen für sogenannte Share Deals verschärft.
       Dabei sparen sich Konzerne die Grunderwerbssteuer, indem sie sich
       symbolisch aneinander beteiligen. In Hamburg macht der rot-grüne Senat
       weitaus häufiger als früher von seinem Vorkaufsrecht für Grundstücke
       Gebrauch, wenn er befürchtet, dass die [3][städtischen Interessen etwa beim
       Wohnungsbau] nicht gewahrt würden.
       
       Außerdem hat sich Hamburg mit Berlin und München zusammengetan, um eine
       gesetzliche Stärkung des Vorkaufsrechts auf Bundesebene zu erreichen. Denn
       nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts darf das Vorkaufsrecht
       nicht mit dem bloßen Hinweis auf vermutete Absichten des Käufers ausgeübt
       werden. Das wollen die Metropolen ändern. Jetzt muss der Bundesgesetzgeber
       auf ihre Nöte und ihre Expertise hören.
       
       3 May 2022
       
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