# taz.de -- Lehrer:innenmangel in Berlin: Eile bei der Verbeamtung
       
       > Die Bildungsverwaltung will, dass Lehrkräfte bis 52 Jahre noch Beamte
       > werden können. Ob das Gesetz beschlossen werden kann, ist noch unklar.
       
 (IMG) Bild: Franziska Giffey vor neuen Staatsdiener:innen
       
       BERLIN taz | Die Altersgrenze für die Verbeamtung von Berliner Lehrkräften
       soll temporär von 45 auf 52 Jahre angehoben werden. Das sieht ein
       Gesetzentwurf vor, den die Senatsbildungsverwaltung am Mittwoch vorstellte.
       Auch wer im laufenden Schuljahr 2022/23 bereits seinen 52. Geburtstag
       gefeiert hat, soll noch in den Genuss einer späteren Pension kommen.
       
       „[1][Das Projekt der Verbeamtung] von bis 16.000 Lehrkräften nimmt Formen
       an“, sagte Bildungsstaatssekretär Alexander Slotty (SPD). Der Senat soll
       das Gesetz am 29. November beschließen, im Januar soll das Parlament
       zustimmen. Bereits ab Dezember will die Bildungsverwaltung auf ihrer
       Website ein Online-Antragsformular für Lehrer*innen schalten. Zum neuen
       Halbjahr im Februar könnte dann verbeamtet werden. Die Personalstelle in
       der Bildungsverwaltung sei dafür bereits aufgestockt werden.
       
       Es ist eine der [2][wichtigsten bildungspolitischen Richtungsentscheidungen
       dieser Legislatur]. Berlin war zuletzt das einzige Bundesland, das
       Lehrer*innen nicht verbeamtete – eine Position, die man sich angesichts
       des bundesweiten Fachkräftemangels nicht länger leisten wollte.
       Rot-Grün-Rot hatte dann die schrittweise Wiedereinführung der Verbeamtung
       beschlossen. Seit Sommer gilt das bereits für Neueinstellungen.
       
       Komplizierter ist die Lage für die älteren Lehrkräfte, die bereits als
       Angestellte arbeiten. Insbesondere die Anhebung der Altersgrenze musste
       „rechtssicher“ gestaltet werden, wie Slotty betonte. Anne Jürgens, die die
       Bildungsverwaltung extra als externe Projektleiterin Verbeamtung geholt
       hatte, sagte: „Wesentlich ist, dass die verbleibende aktive Dienstzeit als
       Beamter noch in einem angemessenen Verhältnis zur Ruhezeit steht.“ Die
       Anhebung auf 52 Jahre war die Grenze, die man „sachlich und rechtlich“ noch
       gut habe begründen können.
       
       ## Wahlwiederholung wirft Fragen auf
       
       Slotty betonte: „Das sind 4.000 Lehrkräfte in dieser Altesspanne zwischen
       45 und 52 Jahren, denen wir so noch die Verbeamtung anbieten können, das
       ist ein enormer Gerechtigkeitsaspekt.“ Bis zum 31. Dezember 2026 soll diese
       Ausnahme in Berlin gelten, sagte Slotty. „Diese rund vier Jahre werden wir
       brauchen, alleine um den operativen Prozess der Verbeamtung zu
       bewerkstelligen.“ Für die notwendige Gesundheitsuntersuchung habe man einen
       Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung in der Schublade: Eine
       „vierstellige Zahl von Arztpraxen“ stehe dann bereit.
       
       Den schwierigsten Teil des Verbeamtungsprojekts wird die rot-grün-rote
       Koalition allerdings erst noch aushandeln müssen: Die Kompensation für die
       laut Bildungsverwaltung rund 5.000 Lehrkräfte, die zu alt für eine
       Verbeamtung sind. „Das wollen wir dem Souverän überlassen, der die
       Verbeamtung ja auch politisch beschlossen hat“, sagte Slotty.
       
       „Wünschenswert“, so der Staatssekretär an die Adresse der
       Parlamentarier*innen, sei eine monatliche Zulage von bis zu 400 Euro. Da
       wolle man „aber der Debatte nicht vorgreifen“. Die Gewerkschaft GEW
       argumentiert, dass tarifrechtlich bis zu 900 Euro Zulage möglich wären. Die
       Bildungsverwaltung legt das Tarifrecht anders aus. Der bildungspolitische
       Sprecher der SPD, Marcel Hopp, sagte auf taz-Anfrage: „Wir wollen uns am
       sächsischen Modell orientieren.“ Dort wird eine Zulage von 170 Euro
       gezahlt.
       
       Unklar ist, was passiert, wenn Berlin tatsächlich im Februar die
       Abgeordnetenhauswahl von 2021 wiederholen muss. Das Verfassungsgericht will
       darüber am 16. November urteilen. Denkbar wäre, dass die Richter
       entscheiden, dass der amtierende Senat bis zur Wahlwiederholung keine neuen
       Beschlüsse mehr fassen darf. Dann läge der Verbeamtungsprozess auf Eis.
       
       13 Oct 2022
       
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