# taz.de -- Baden in Berlin: Oben ohne für alle
       
       > Nach der Diskriminierungsbeschwerde eines weiblichen Badegasts sorgen die
       > Berliner Bäder für Klarheit: Oben ohne Schwimmen ist in allen Bädern
       > zulässig.
       
 (IMG) Bild: Wer will, darf sich freimachen
       
       BERLIN taz | In Berlins öffentlichen Bädern darf „oben ohne“ geschwommen
       werden. Für Sommer- wie Hallenbäder gilt das gleichermaßen. Das teilte die
       Pressestelle der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) am Dienstag auf taz-Anfrage
       mit. Dass die Nachricht gerade jetzt publik wird, darf man als Hommage an
       den Frauentag am 8. März verstehen, der in der Hauptstadt ein gesetzlicher
       Feiertag ist.
       
       Vorausgegangen war die Diskriminierungsbeschwerde einer Frau bei der
       [1][Ombudsstelle der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen
       Diskriminierung]. Die Frau war am 18. Dezember in einem Schwimmbad vom
       Aufsichtspersonal aufgefordert worden, die Brüste zu bedecken. Als sie dem
       nicht nachkam, wurde sie des Bades verwiesen.
       
       Gegenüber der Ombudsstelle hatte die Frau darauf verwiesen, sie habe nicht,
       wie Männer, „oben ohne“ schwimmen dürfen, obwohl die Haus- und Badeordnung
       der Bäder-Betriebe keine geschlechtsspezifischen Festlegungen treffe.
       Lediglich das Tragen „handelsüblicher Badekleidung“ sei vorgeschrieben.
       
       Die Beschwerde hatte Erfolg. Die Ombudsstelle intervenierte bei den
       Bäder-Betrieben. Nun erfolgte von deren Seite die Klarstellung, dass die
       Frau die Haus- und Badeordnung richtig ausgelegt hat: Es gebe keine
       geschlechtsspezifischen Vorschriften in Bezug auf die Badebekleidung.
       Allerdings sei die Hausordnung je nach Bad zum Teil unterschiedlich
       gehandhabt worden, räumten die BBB ein.
       
       Im Zweifel habe das Personal den Begriff „handelsübliche Badebekleidung“ so
       ausgelegt, dass Frauen beziehungsweise weiblich gelesene Personen ihre
       Brust zu bedecken hätten. Handelsübliche Badekleidung sei aber lediglich
       als Abgrenzung zu normaler Straßen- und Alltagsbekleidung zu verstehen.
       Dass der Oberkörper bedeckt sein müsse, bedeutet das nicht.
       
       Mit einer internen Dienstanweisung habe man das in den Bädern nun für die
       Zukunft klargestellt, teilte Bädersprecherin Kristina Tschenett der taz
       mit. „Schwimmen ‚oben ohne‘ ist für alle Personen gleichermaßen erlaubt.“
       Auch Sonnenbaden mit nacktem Oberkörper werde grundsätzlich toleriert.
       
       Den BBB sei es ein Anliegen, dass sich alle Menschen in den Bädern wohl-
       und willkommen fühlen, betonte Tschenett. Dass es manchmal Fragen gebe,
       auch seitens der Badegäste, gehöre dazu. Auch als erstmals Menschen mit
       Burkinis – Ganzkörper-Schwimmanzügen – in den Bädern auftauchten, habe es
       Diskussionen gegeben, erinnert sich Tschenett. Egal ob Burkini oder oben
       ohne, „wir wollen in den Bädern der Vielfältigkeit von Berlin durch eine
       weitgehende Toleranz gerecht werden“.
       
       Der Vorgang zeige, wie erfolgreich die Einrichtung der Ombudsstelle sei,
       erklärte deren Leiterin Doris Liebscher. Dass die Bäder-Betriebe ihre Haus-
       und Badeordnung geschlechtergerecht anwenden wollten, sei zu begrüßen.
       Damit werde nicht nur gleiches Recht für alle Berliner*innen
       hergestellt, ob männlich, weiblich oder nicht-binär, sondern auch
       Rechtssicherheit für das Personal in den Bäder-Betrieben geschaffen. „Jetzt
       geht es darum, das Badepersonal entsprechend zu briefen, damit die Regelung
       auch konsequent angewendet wird und keine Platzverweise oder Hausverbote
       mehr ausgesprochen werden.“
       
       Für bundesweites Aufsehen hatte bereits [2][der sogenannte Berliner
       „Plansche-Fall“] gesorgt. Eine Frau hatte im Sommer 2021 in einer Grünlage
       im Bezirk Treptow-Köpenick wie männliche Besucher auch „oben ohne“ auf
       einer Wiese gelegen. Vom Sicherheitsdienst darauf angesprochen, hatte sie
       sich geweigert, sich etwas anzuziehen. Polizisten und Sicherheitsleute
       hatten sie daraufhin des Parks verwiesen.
       
       Auch diese Frau hatte sich an die Ombudsstelle gewandt. Wie im aktuellen
       Fall sah sie Diskriminierung und empfahl dem Bezirksamt, die
       Bekleidungsregeln in der „Plansche“-Nutzungsverordnung klarzustellen. Nun
       steht da, dass die Badebekleidung „die primären Geschlechtsorgane
       vollständig bedecken“ müsse. Die weibliche Brust gilt als sekundäres
       Geschlechtsorgan. Wer sich mit freiem Oberkörper in der Plansche sonnt,
       muss also wie in den öffentlichen Bädern keinen Rauswurf mehr befürchten.
       
       Gegenüber der Frau, die im Dezember des Schwimmbads verwiesen worden war,
       habe man sich in einem Schreiben für „die Missverständnisse“ im Übrigen
       entschuldigt, teilten die Berliner Bäder-Betriebe mit.
       
       8 Mar 2023
       
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