# taz.de -- Erfolg im Rechtsstreit: Kardinal Woelki gegen „Bild“
       
       > Woelki soll laut „Bild“ einen Priester befördert haben, vor dem die
       > Polizei warnte. Diese Darstellung ist der Zeitung nun gerichtlich
       > untersagt.
       
 (IMG) Bild: Erzbischof Rainer Maria Wölki am 28. März vor dem Landgericht in Köln
       
       Der umstrittene Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki hat in einem
       Rechtsstreit gegen den [1][Axel-Springer-Verlag] am Mittwoch einen Erfolg
       erzielt. Das Landgericht Köln verbot in seinem Urteil die Darstellung der
       Bild-Zeitung, Kardinal Woelki habe 2017 einen Priester auf eine
       Führungsposition befördert, obwohl er [2][dessen belastende Personalakte]
       gekannt habe.
       
       Bild behauptet, dass ihm ein Polizeischreiben vorlag, das davor warnt, den
       Geistlichen in der Arbeit mit Minderjährigen einzusetzen. Der Priester soll
       2001 mit einem 16-Jährigen Prostituierten masturbiert haben. Zudem soll er
       mit Ministranten in die Sauna gegangen sein.
       
       Die Anwälte des Axel-Springer-Verlags hätten nicht genug Beweise vorlegen
       können, dass Woelki die Akte vor der Beförderung des Düsseldorfer Priesters
       gelesen hat. Der Schutz des Persönlichkeitsrechts Woelkis wiege schwerer
       als die Meinungs- und Medienfreiheit, so das Urteil der Pressekammer unter
       Vorsitz von Richter Dirk Eßer da Silva. Im Prozess zuvor hatten zwei
       ehemalige Mitarbeitende Woelkis ausgesagt, dass sie ihm Informationen zu
       dem Fall gegeben hätten, wenn auch nicht explizit die bestrittenen
       Dokumente. Woelki selbst gab eine eidesstattliche Erklärung ab – und
       irritierte viele mit Desinteresse an den Vorgängen im Bistum.
       
       ## Erneut Strafanzeige gegen Woelki erstattet
       
       Es ist in Deutschland ungewöhnlich, dass ein Erzbischof Prozesse führt und
       selbst vor Gericht erscheint. Woelki steht seit Langem in der Kritik für
       den Umgang mit Missbrauchsfällen in seinem Bistum, versucht aber mit viel
       Geld, Rechts- und Medienberatung als Bischof zu „überleben“. Die aktuelle
       Entscheidung ist ein Etappensieg für ihn. Bislang ist nur über die
       Formulierungen der Bild, aber nicht über den Sachverhalt selbst
       entschieden.
       
       Am Dienstag wurde berichtet, dass erneut eine Strafanzeige gegen ihn
       erstattet wurde – wegen Verdachts auf Meineid vor Gericht. In der Anzeige
       wird auf ein Schreiben Woelkis nach Rom verwiesen, in dem er den Fall des
       Düsseldorfer Priesters schildert und um Anweisungen bittet. Komplett
       unbekannt kann ihm der Fall nicht gewesen sein. Woelki habe den Brief
       unterschrieben, heißt es vonseiten des Bistums. Er könne „sich aber nicht
       erinnern“, ihn gelesen zu haben. Daher gehe der Kardinal davon aus, „dass
       er das Schreiben nicht gelesen hat und sich hinsichtlich der Ausarbeitung
       auf die fachkundige Arbeit der zuständigen Stelle verlassen hat.“
       
       26 Apr 2023
       
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