# taz.de -- Enteignungskommission legt Bericht vor: In der Warteschleife > Die jetzige Empfehlung ändert nichts am Dauerzustand: Dem langwierigen > Warten auf eine abschließende Entscheidung bei Wohnungsenteignungen. (IMG) Bild: Schwarz-Rot möchte das Bundesverfassungsgericht über ein Vergesellschaftungsgesetz urteilen lassen Warten. Warten auf eine endgültige Entscheidung. Das ist das prägende Element der Enteignungsdebatte seit dem Start des Volksbegehrens dazu im April 2019. Warten auf die nächste Unterschriftensammlung, warten auf den Volksentscheid im September 2021. Und warten auch danach, mit gegensätzlichen Hoffnungen: Die einen auf die Umsetzung und damit die Enteignung all jener, die mehr als 3.000 Wohnungen haben. Die anderen auf eine Klarstellung, dass genau das nicht geht, egal ob rechtlich, politisch oder aus den von Ex-Regierungschefin Giffey (SPD) vorgebrachten Gewissensgründen. An diesem Zustand ändert sich auch nichts, nachdem die Expertenkommission ihren Bericht vorgestellt und eine Enteignung als vertretbar eingestuft hat. Denn diese Empfehlung ist rechtlich genauso wenig bindend wie der Volksentscheid. Zwar haben CDU und SPD etwas von einem „Vergesellschaftungsrahmengesetz“ auf Seite 51 [1][ihres Koalitionsvertrags] geschrieben. Was das aber konkret ist, bleibt offen. Bausenator Christian Gaebler (SPD) sah Anfang Juni darin ein Mittel, Vermieter zu [2][fairem Umgang mit ihren Mietern] anzuhalten, CDU-Fraktionschef Dirk Stettner denkt daran, es für [3][Übernahmen im Energiesektor] zu nutzen. Was nun folgt, ist doppeltes Warten: Erst darauf, dass aus dem schwammigen Begriff „Rahmengesetz“ konkrete Rechtssetzung wird. Und dann abwarten, was das Bundesverfassungsgericht darüber denkt. Denn das soll nach dem Willen von Schwarz-Rot vor und nicht wie beim Mietendeckel nach Anwendung des neuen Gesetzes prüfen, ob alles rechtmäßig ist. In der Expertenkommission – 2022 von Rot-Grün-Rot benannt und laut FDP „mit linken Phantasten besetzt“ – saßen zwar bereits viele Juristen. Daraus ist aber nicht abzuleiten, dass sich das Verfassungsgericht automatisch deren Bericht anschließt. Verfassungsrecht ist als eine Art juristische Moraltheologie einzuordnen und entsprechend unscharf. Wie das höchste Gericht entscheidet, für das auch die CDU Mitglieder vorgeschlagen hat, ist offen. So geht das Warten weiter: bei Unternehmen, die wissen wollen, ob es sich trotz drohender Enteignung zu bauen lohnt. Und bei jenen, die mit fehlendem und zu teurem Wohnraum kämpfen und hoffen, dass Enteignung daran etwas ändern könnte. 28 Jun 2023 ## LINKS (DIR) [1] https://www.berlin.de/rbmskzl/_assets/dokumentation/koalitionsvertrag_2023-2026_.pdf?ts=1684996989 (DIR) [2] https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/06/vergesellschaftungsgesetz-cdu-spd-koalition-mieter-berlin.html (DIR) [3] https://www.tagesspiegel.de/berlin/wegen-der-klimakrise-berliner-cdu-halt-enteignungen-im-energiesektor-fur-denkbar-9977115.html ## AUTOREN (DIR) Stefan Alberti ## TAGS (DIR) Volksbegehren Deutsche Wohnen enteignen (DIR) Enteignung (DIR) Volksbegehren Deutsche Wohnen enteignen (DIR) Volksbegehren Deutsche Wohnen enteignen (DIR) Volksbegehren Deutsche Wohnen enteignen (DIR) Franziska Giffey ## ARTIKEL ZUM THEMA (DIR) Debatte über Vergesellschaftung: Ein Rahmen bringt nichts Im Abgeordnetenhaus wird über den Bericht der Expertenkommission diskutiert. Scharfe Kritik gibt es an den Senatsplänen für ein Rahmengesetz. (DIR) Gutachten zu Enteignungen in Berlin: Eigentum „potenziell problematisch“ Nach Einschätzung der Enteignungskommission können Wohnungen in Berlin vergesellschaftet werden. Die schwarz-rote Koalition bleibt skeptisch. (DIR) DW Enteignen plant neues Volksbegehren: Das Gesetz aus der Schublade holen Noch im Juni wird die Expertenkommission ihren Abschlussbericht vorstellen. Verweigert sich der Senat weiter, könnte ein neues Volksbegehren folgen. (DIR) Wahlwiederholung am 12. Februar: Enteignung als Gewissensfrage Beim Spitzenkandidatentreffen positioniert sich Giffey klar gegen Enteignung von Wohnkonzernen. Grüne Jarasch will nicht alle Autos verbannen.