# taz.de -- Beschluss der schwarz-roten Regierung: Mietobergrenze für Sozialwohnungen
       
       > Senat lobt sich für die Änderung des Wohnraumgesetzes. Für die Grünen
       > hilft die bloß Eigentümerinteressen. Auch Linke und Mieterverein
       > kritisieren.
       
 (IMG) Bild: Christian Gaebler war lange Staatssekretär in der Bauverwaltung – jetzt ist er als Senator ganz oben
       
       BERLIN taz | Aus Sicht des Senats bedeutet es Schutz für Sozialmieter, für
       Mieterverein und Grüne hingegen hilft es bloß den Vermietern: Es ist das
       Wohnraumgesetz, dessen am Dienstag vom schwarz-roten Senat beschlossene
       Änderung so widersprüchliche Sichtweisen aufeinandertreffen lässt. Im Kern
       geht es dabei um das [1][Fördersystem des sozialen Wohnungsbaus], seine
       Anschlussförderung und 65.000 betroffene Wohnungen. Akuter Anlass war, dass
       es in 2.000 davon überhöhte Mietforderungen gab.
       
       Folgt man Bausenator Christian Gaebler (SPD), dann bedeutet die
       Gesetzesänderung gleich mehrfach Gutes für die Mieter: Zum einen werde
       [2][erstmals eine „Verpflichtungsmiete“ festgeschrieben], deren
       Nichteinhaltung man mit bis zu 500.000 Euro ahnden könne. Zum anderen
       könnten nun mehr Menschen einen Mietzuschuss beantragen.
       
       Die Mieter, so Gaebler in der Pressekonferenz nach dem Beschluss, müssten
       „jetzt nicht mehr fürchten, dass sie in Zukunft die Mieten nicht mehr
       bezahlen können“. Die Änderung, über die endgültig das Abgeordnetenhaus zu
       beschließen hat, „schaffe Rechtssicherheit, mehr Schutz sowie Unterstützung
       für einen viel größeren Kreis von Berechtigten als bisher“.
       
       Die oppositionellen Grünen sehen das ganz anders. „Reform zu Gunsten von
       Eigentümerinteressen“ überschrieben sie eine Pressemitteilung dazu. „Unter
       dem Deckmantel von Mieter*innenschutz wird suggeriert, dass die hohen
       Mieten nun für alle bezahlbar sind“, äußerte sich darin ihre Mietenexpertin
       Kathrin Schmidberger. Konkret bestehe durch diesen Schritt die Gefahr neuer
       Mieterhöhungsmöglichkeiten. Ähnlich äußerte sich die Linksfraktion.
       
       Der Mieterverein griff neben dem Inhalt auch das Vorgehen des Senats an:
       Der habe die Änderung beschlossen, ohne zuvor Mieterschutzorganisationen
       und Mieterinitiativen einzubeziehen. Das bisherige intransparente System
       werde durch ein völlig intransparentes System ersetzt, so
       [3][Vereins-Geschäftsführerin Ulrike Hamann]. Trotz fortgesetzter Kritik
       über zwei Jahre sei der Gesetzentwurf „kein einziges Mal nachgebessert
       worden“.
       
       20 Jun 2023
       
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 (DIR) [3] https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0622/ulrike-hamann-kuenftig-in-der-bmv-geschaeftsfuehrung-interesse-widerstaenden-062211b.htm
       
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 (DIR) Stefan Alberti
       
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