# taz.de -- Photovoltaik von der Gartenlaube: Gärten unter Strom
       
       > Mit Solarzellen Energie aus dem Kleingarten ins Netz einspeisen? Klingt
       > gut, und wird sogar gefördert. Dabei ist die Zulässigkeit bislang
       > umstritten.
       
 (IMG) Bild: Hier könnte auch Strom geerntet werden – oder?
       
       BERLIN taz | Mittlerweile sind sie sogar auf den Angebotstischen der
       Lebensmitteldiscounter angekommen: kleine Photovoltaikanlagen, auch bekannt
       als [1][„Steckersolargeräte“ oder „Balkonkraftwerke“] zum Preis von wenigen
       hundert Euro. Üblicherweise erbringt ein Modul 800 Watt Leistung. Wer es
       sich an den Balkon hängt und in eine Steckdose einstöpselt, erzeugt –
       abhängig von Tageszeit, Ausrichtung und Wetter – zusätzlichen Strom für
       sich selbst und die Allgemeinheit: Was nicht direkt im Haushalt genutzt
       wird, fließt ins Netz.
       
       Tolle Sache – finden nicht nur immer mehr Mieter- und EigentümerInnen von
       Wohnungen, sondern mittlerweile auch PächterInnen von Kleingärten.
       Schließlich brauchen die meisten dort Strom für den Rasenmäher oder die
       Regenwasserpumpe, das Licht in der Laube oder den Elektrogrill. Auch das
       E-Bike kann wieder für die Heimfahrt aufgetankt werden.
       
       Insofern passt es wunderbar, dass auch der Senat im Rahmen seiner
       Solarstrategie zur Installation solcher Anlagen im Kleingarten animiert:
       „25 Prozent Solarstrom Made in Berlin ist unsere Zielmarke“, verkündete
       Wirtschafts- und Energiesenatorin Franziska Giffey (SPD) im vergangenen
       Herbst, „und auf diesem Weg zählt jedes Dach, ob klein oder groß, jeder
       Balkon und jede Gartenlaube.“
       
       Die Senatorin sagte das anlässlich einer Ausweitung des
       Landesförderprogramms „SolarPLUS“, das seit Oktober auch KleingärtnerInnen
       auf Antrag bis zu 500 Euro für ein Steckersolargerät zuschießt. Laut
       Giffeys Sprecher Matthias Kuder wurden für die kleinen Solargeräte zum
       Start 7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, es seien auch noch
       „ausreichend Mittel vorhanden“, sagte er der taz. Insgesamt seien 2023 und
       2024 schon fast 8.000 Balkonkraftwerke bewilligt worden, allerdings erst
       rund 350 für die Installation in Kleingärten.
       
       Dabei ist im Moment gar nicht eindeutig geklärt, ob KleingärtnerInnen
       überhaupt das Recht haben, ein Steckersolargerät auf dem Laubendach zu
       betreiben. Offenkundig wurde das vor Kurzem, als [2][ein Kleingartenverein
       im brandenburgischen Königs Wusterhausen einem Paar fristlos kündigte],
       weil es genau das getan hatte. Begründung: Die Anlage sei nicht mit den
       Bundeskleingartengesetz in Einklang zu bringen. Dagegen klagen die
       PächterInnen nun zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH).
       
       Tatsächlich [3][erwähnt das Bundesgesetz solche Anlagen gar nicht]. Der
       einschlägige Kommentar zum Gesetz verweist allerdings auf die bisherige
       Rechtsprechung, nach der jeglicher Stromanschluss in der Gartenlaube
       unzulässig ist, weil er eine Voraussetzung für dauerhaftes Wohnen darin
       schaffe. Letzteres aber ist explizit untersagt.
       
       ## Gefährdeter Bestandsschutz
       
       Zwar verfügt laut Gert Schoppa, Präsident des Landesverbands Berlin der
       Gartenfreunde, ein Großteil der Gartenlauben – genaue Zahlen gibt es nicht
       – über Stromanschlüsse. Die stammten aber zumeist aus der Zeit vor Erlass
       des Bundeskleingartengesetzes im Jahr 1983 – und der Bestandsschutz, den
       sie genießen, gelte nur, solange dieser Zustand „unverändert“ bleibe. Im
       Zweifel könne das dazu führen, dass die Laube oder zumindest ihre
       Ausstattung beseitigt werden müsse.
       
       Gegen sogenannten Arbeitsstrom für die Gartengeräte hat Schoppa nichts
       einzuwenden – der sei mit dem Bundeskleingartengesetz konform, auch wenn er
       durch Photovoltaik erzeugt werde. Mit dem Prinzip eines Steckersolargeräts
       ist das aber kaum zu vereinbaren, und auch die Berliner
       „Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf
       landeseigenen Grundstücken“ erlauben nur „netzunabhängige
       Photovoltaik-Anlagen“. Von solchen Insellösungen hat allerdings die
       Energiewende nicht allzu viel.
       
       Laut Matthias Kuder ist „in einigen Bezirken die Installation von
       Steckersolargeräten bereits möglich“. Eine wasserfeste rechtliche Grundlage
       scheint es aber dafür bislang nicht zu geben. Was es gibt, ist Hoffnung:
       Ebenfalls im vergangenen Oktober beschlossen die Bundesländer, einen
       Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, der das ändern soll. Berlin
       habe sich für diese Bundesratsinitiative „sehr eingesetzt“, sagt Kuder.
       
       Gleichzeitig arbeitet die Senatsumweltverwaltung an einer Änderung der
       bereits erwähnten Verwaltungsvorschriften. Was genau dort vorgesehen ist,
       konnte die Verwaltung auf Anfrage der taz jedoch nicht mitteilen. Man
       rechne mit einem Inkrafttreten „in der ersten Jahreshälfte 2025“, hieß es
       lediglich.
       
       29 May 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Boom-der-Balkonkraftwerke/!6002701
 (DIR) [2] /Photovoltaik-im-Kleingarten/!6007655
 (DIR) [3] https://www.lsk-kleingarten.de/wp-content/uploads/2020/06/Bundeskleingartengesetz.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Claudius Prößer
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Photovoltaik
 (DIR) Kleingartenanlage
 (DIR) Energiewende
 (DIR) Photovoltaik
 (DIR) Energiewende
 (DIR) Photovoltaik
 (DIR) Schwerpunkt Klimawandel
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Erfolgreicher Ausbau der Solarenergie: Aufrüsten auf den Dächern
       
       Die Solarenergie boomt weiter in Deutschland. Das ist nicht nur gut fürs
       Klima, sondern nutzt auch als Verteidigung gegen die Putins dieser Welt.
       
 (DIR) Versicherung von Balkonkraftwerken: Saftiger Preisaufschlag
       
       Minisolaranlagen sind leicht über die Hausrat- und Haftpflichtpolice
       versicherbar, sagt die Branche. Doch Kund*innen machen oft andere
       Erfahrungen.
       
 (DIR) Photovoltaik im Kleingarten: Strom von der Laube
       
       Ein Ehepaar will sich im Schrebergarten neben Gemüse auch mit Energie
       versorgen – und stößt auf Widerstand beim Gartenvorstand. Jetzt wird
       geklagt.
       
 (DIR) Boom der Balkonkraftwerke: Energiewende privat
       
       Mehr als 400.000 steckerfertige Solaranlagen gibt es in Deutschland,
       Tendenz steil nach oben. Gesetze, die das Wachstum fördern, ziehen sich
       jedoch.