# taz.de -- Plan für höhere Mindestbandbreite: Schnelleres Internet für alle
       
       > Der Digitalausschuss des Bundestags will den Weg frei machen für höhere
       > Mindeststandards. Doch nicht alle sind damit zufrieden.
       
 (IMG) Bild: Es gibt ein Recht auf schnelles Internet, aber das klappt nicht für alle
       
       BERLIN taz | Die Versorgung mit schnellem [1][Internet] soll sich
       verbessern, dafür sollen die geltenden Mindeststandards erhöht werden. Ein
       entsprechender Beschluss des Digitalausschusses des Bundestags wurde für
       Mittwoch nach Redaktionsschluss erwartet. Im nächsten Schritt muss die
       Bundesnetzagentur die entsprechende Verordnung anpassen und vom
       Digitalausschuss und Bundesrat absegnen lassen, was noch dieses Jahr
       passieren soll.
       
       Das Recht auf [2][schnelles Internet] sieht aktuell vor, dass Haushalte mit
       mindestens 10 Megabit pro Sekunde im Download und 1,7 Megabit pro Sekunde
       im Upload versorgt werden. Die Latenz, also die Reaktionszeit, die etwa für
       Onlinespiele, aber auch Videokonferenzen wichtig ist, darf maximal 150
       Millisekunden betragen.
       
       Doch in der Praxis ist selbst das nicht einfach durchzusetzen. Wer einen
       Internetanschluss hat, der die Mindeststandards nicht erfüllt, [3][muss
       erst ein aufwendiges Messverfahren durchführen], um die zu geringe Leistung
       belegen. Ist das geschafft oder gibt es gar keine Versorgung, startet ein
       Verfahren, bei dem zunächst die Behörde und dann ein Netzanbieter tätig
       werden müssen – und das sich locker ein Jahr hinziehen kann.
       
       Dazu kommt: „Es ist auch lebensfern, dass die Mindestbandbreite bisher nur
       draußen an der Hauswand vorhanden sein muss und nicht in den Innenräumen,
       wo das Internet genutzt wird“, kritisiert Ramona Pop, Vorständin des
       Verbraucherzentrale Bundesverbands.
       
       Besonders das Gefälle zwischen Stadt und ländlichem Raum ist groß. Denn in
       Ballungsräumen lohnt es sich für die Netzanbieter eher, Kabel zu verlegen
       oder Mobilfunkmasten aufzustellen – durch die höhere Zahl potenzieller
       Kund:innen rentiert sich die Investition schneller. Auf dem Land muss in
       der Regel ein Fördertopf angezapft werden, was das Verfahren in die Länge
       zieht.
       
       Nun ist geplant, dass die Standards für die Mindestversorgung steigen: beim
       Download von 10 auf 15 Megabit pro Sekunde und beim Upload von 1,7 auf 5
       Megabit, die Vorgaben für die Latenz bleiben. Aktuell liegen laut
       Bundesnetzagentur 1,8 Millionen Adressen unter der Mindestversorgung.
       Werden die Werte entsprechend erhöht, werde diese Zahl auf 2,2 Millionen
       steigen.
       
       „Eine Erhöhung der Mindestbandbreite ist längst überfällig“, sagt
       Verbraucherschützerin Pop. Sie kritisiert, dass es trotz der Verbesserungen
       weitere Probleme gebe: So dauere der Prüfprozess zu lange,
       Verbraucher:innen müssten, wenn sie berechtigte Ansprüche haben,
       einfacher und schneller zu ihrem Recht kommen.
       
       3 Jul 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Internetzugang/!t5023418
 (DIR) [2] /Mehr-Rechte-fuer-Verbraucherinnen/!5815416
 (DIR) [3] https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Versorgung/start.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Digitalisierung
 (DIR) Verbraucherschutz
 (DIR) Internet
 (DIR) Breitbandausbau
 (DIR) Social-Auswahl
 (DIR) Digital
 (DIR) Online-Plattform
 (DIR) Digitalisierung
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Organisation für ein Leben ohne Apps: Digitalzwang schließt viele aus
       
       Die Organisation Digitalcourage fordert ein „Recht auf ein Leben ohne
       Digitalzwang“. Dieses Recht solle im Grundgesetz festgeschrieben werden.
       
 (DIR) Digital Markets und Digital Services Act: Das Internet wird vielleicht besser
       
       In diesen Wochen werden die beiden EU-Plattformgesetze wirksam – oft
       zugunsten von Nutzer:innen. Was sich ändert und was das im Detail
       bedeutet.
       
 (DIR) Mehr Rechte für Verbraucher:innen: Druckmittel für schnelles Netz
       
       Am 1. Dezember tritt das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft. Ist der
       Internetanschluss zu langsam, können Nutzer:innen sich fortan besser
       wehren.