# taz.de -- Mobilitätsdatengesetz kommt voran: Wissen, wie voll der Bus ist
       
       > Noch vor der Sommerpause soll das Mobilitätsdatengesetz durchs Kabinett.
       > Verbraucherschützer:innen mahnen zur Nachbesserung bei den Details.
       
 (IMG) Bild: Bus, Bahn oder Carsharing sollen künftig anbieterübergreifend digital gebucht und bezahlt werden können
       
       BERLIN taz | Die Pläne der Bundesregierung für ein
       [1][Mobilitätsdatengesetz] nehmen Form an: Der Entwurf solle noch vor der
       Sommerpause ins Kabinett kommen, sagte ein Sprecher des
       Bundesverkehrsministeriums auf taz-Anfrage. Das Gesetz ist einer der
       Bausteine für die Verkehrswende. Es soll unter anderem dazu beitragen, dass
       Bürger:innen schneller und einfacher ÖPNV-Verbindungen und
       Verkehrsmittel wie Carsharing-Fahrzeuge oder E-Roller finden und Tickets
       kaufen können – auch ohne dabei mehrere Apps oder Webseiten nutzen zu
       müssen.
       
       Bereits vor einem Jahr hatte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) ein
       [2][Eckpunktepapier] vorgelegt. Das war in weiten Bereichen noch vage und
       sah nur ein paar konkrete Punkte vor. Dazu gehört unter anderem, dass
       bereitgestellte Daten „offen, ohne Registrierung zugänglich und
       grundsätzlich kostenlos“ zugänglich sein müssen. Verkehrsunternehmen sollen
       dazu verpflichtet werden, Daten über die Auslastung ihrer Busse oder Bahnen
       bereitzustellen – allerdings nur dann, wenn sie diese auch erheben. Es soll
       eine Behörde bestimmt werden, die Beschwerden entgegennimmt und Verstöße
       gegen die Vorgaben sanktioniert.
       
       Ursprünglich sollte nach dem Eckpunktepapier bis Jahresende ein
       Referentenentwurf des Verkehrsministeriums folgen. Doch dem erging es wie
       der Bahn – er bekam ordentlich Verspätung. Erst im Mai wurde er fertig.
       Dass das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet wird, ist also eher
       unwahrscheinlich.
       
       Einer der Konflikte ist beispielsweise die Bereitstellung von Echtzeitdaten
       zur Auslastung des öffentlichen Nahverkehrs.
       Verbraucherschützer:innen halten diese für zentral, um die
       Nutzbarkeit des ÖPNV für Bürger:innen zu verbessern. Verkehrsunternehmen
       wehren sich aber gegen eine Pflicht. Sie argumentieren mit zusätzlichem
       Aufwand und Geschäftsgeheimnissen. Das Verkehrsministerium plante daher
       bislang nur eine Pflicht zur Bereitstellung von Auslastungsdaten, wenn
       diese ohnehin erhoben werden.
       
       ## Was gilt für Autofahrer:innen?
       
       „Das Mobilitätsdatengesetz ist überfällig“, sagt Marion Jungbluth,
       Mobilitätsexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Es sei
       ein wichtiger Schritt, damit Bus, Bahn oder Carsharing künftig
       anbieterübergreifend digital gebucht und bezahlt werden können. Sie
       fürchtet, dass das Verkehrsministerium den Interessen der Branche nachgeben
       könnte. „Die Bereitstellungspflicht für Mobilitätsdaten darf nicht
       aufgeweicht werden, wie es Verkehrsunternehmen und Wirtschaft teilweise
       fordern. Das würde Innovation verhindern.“
       
       Und auch beim Umgang mit Daten von Privatfahrzeugen sieht Jungbluth
       Nachbesserungsbedarf. Denn aktuelle Fahrzeuggenerationen erheben eine
       Vielzahl an Daten: von Sitzeinstellungen über das Fahrverhalten bis zu den
       Gurtstraffungen, die auf abruptes Bremsen hindeuten. Momentan haben die
       Hersteller der Fahrzeuge den Zugriff auf diese Daten und geben diese nur in
       ausgewählten Situationen weiter, zum Beispiel an Behörden oder
       Versicherungen nach einem Unfall.
       
       Selbst technisch und juristisch versierte Nutzer:innen scheitern in der
       Regel daran, an diese Daten heranzukommen. Das hat etwa die
       Computerzeitschrift c't vor zwei Jahren in einem Test gezeigt. Hier fordert
       Jungbluth Änderungen: „Das Mobilitätsdatengesetz muss den Zugriff auf
       Fahrzeugdaten regeln, sonst behalten die Fahrzeughersteller faktisch die
       Hoheit über Daten, die den Verbraucher:innen gehören.“
       
       Gleichzeitig sei es wichtig, dass im Gesetz Anforderungen an eine
       Anonymisierung von Mobilitätsdaten gestellt werden – und so wenig
       personenbezogene Daten wie möglich erhoben werden. Das kann etwa dann
       relevant werden, wenn in PKWs eingebaute Kameras Aufschluss über den
       Zustand von Straßen geben könnten. Oder wenn der Verkehrsverbund Daten zur
       Auslastung der Fahrzeuge erhebt. Privatsphärefreundlich würde das etwa mit
       Lichtschranken geschehen anstatt mit Methoden, die Fahrgäste tracken.
       
       6 Jul 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Nutzung-von-Mobilitaetsdaten-im-Nahverkehr/!5952695
 (DIR) [2] https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/eckpunkte-mobilitaetsdatengesetz.pdf?__blob=publicationFile
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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