# taz.de -- Aufenthaltsrecht: Studierende bekommen 6 Monate
       
       > Senat gibt Ukraine-Flüchtlingen aus Drittstaaten, die im Land studiert
       > haben, ein vorläufiges Aufenthaltsrecht.
       
 (IMG) Bild: Geflüchtete aus der Ukraine kommen am Berliner Hauptbahnhof an
       
       BERLIN taz | Studierende aus der Ukraine, die weder ukrainische noch
       EU-Staatbürger*innen sind, bekommen in Berlin ein „vorläufiges
       Aufenthaltsrecht“, eine sogenannte Fiktionsbescheinigung, für ein halbes
       Jahr. Dies hat der Senat am Dienstag beschlossen. „Damit werden die
       Menschen in die Lage versetzt, ihr Studium in Berlin weiterzuführen oder
       sich auf die Fortsetzung ihres Studiums vorzubereiten“, heißt es in einer
       Pressemitteilung der Senatskanzlei.
       
       [1][Ein Beschluss dieser Art war notwendig geworden,] weil die
       Übergangsregelung der Bundesregierung, nach der Kriegsflüchtlinge aus der
       Ukraine sich visumsfrei in Deutschland aufhalten dürfen, Ende August
       ausläuft. Bislang ist auf Bundesbene nicht geregelt, wie anschließend mit
       den Drittstaatlern umgegangen wird.
       
       Zivilgesellschaftliche Organisationen wie die [2][Initiative CUSBU], die
       sich um BIPoCs (Black, Indigenous and People of Colour) aus der Ukraine
       kümmert, sowie der Berliner Flüchtlingsrat und die Integrationsbeauftragte
       des Senats, haben immer wieder eine rechtliche [3][Gleichstellung von
       Ukrainer*innen und Drittstaatler*innen] gefordert, da sie ja
       gleichermaßen aus dem Krieg fliehen mussten.
       
       Nora Brezger vom Flüchtlingsrat kritiserte den Senatsbeschluss daher als
       ungenügend, zumal er nur für Studierende, nicht aber für
       Arbeitnehmer*innen und Geschäftsleute gelten soll. Elif Eralp,
       Abgeordnete der Linksfraktion, verteidigte den Beschluss dagegen: Zwar habe
       ihre Fraktion 12 Monate Fiktionsbescheinigung gefordert statt 6 und dies
       auch für Arbeitnehmer*innen. Man habe aber dafür erreicht, dass die
       Anwendung des Schutzstatus für Kriegsflüchtlinge für Drittstaatler
       insgesamt „großzügig“ angewandt wird, „das heißt bei der Prüfung, ob
       Drittstaatsangehörige sicher zurück kehren können, wird auch
       berücksichtigt, ob eine starke Bindungen in die Ukraine besteht“, so Eralp
       zur taz.
       
       16 Aug 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Kriegsfluechtlinge-aus-der-Ukraine/!5873795
 (DIR) [2] https://www.cusbu.de/home
 (DIR) [3] /Drittstaatsangehoerige-in-Deutschland/!5874408
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Memarnia
       
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