# taz.de -- Aufenthaltsrecht: Studierende bekommen 6 Monate > Senat gibt Ukraine-Flüchtlingen aus Drittstaaten, die im Land studiert > haben, ein vorläufiges Aufenthaltsrecht. (IMG) Bild: Geflüchtete aus der Ukraine kommen am Berliner Hauptbahnhof an BERLIN taz | Studierende aus der Ukraine, die weder ukrainische noch EU-Staatbürger*innen sind, bekommen in Berlin ein „vorläufiges Aufenthaltsrecht“, eine sogenannte Fiktionsbescheinigung, für ein halbes Jahr. Dies hat der Senat am Dienstag beschlossen. „Damit werden die Menschen in die Lage versetzt, ihr Studium in Berlin weiterzuführen oder sich auf die Fortsetzung ihres Studiums vorzubereiten“, heißt es in einer Pressemitteilung der Senatskanzlei. [1][Ein Beschluss dieser Art war notwendig geworden,] weil die Übergangsregelung der Bundesregierung, nach der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sich visumsfrei in Deutschland aufhalten dürfen, Ende August ausläuft. Bislang ist auf Bundesbene nicht geregelt, wie anschließend mit den Drittstaatlern umgegangen wird. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie die [2][Initiative CUSBU], die sich um BIPoCs (Black, Indigenous and People of Colour) aus der Ukraine kümmert, sowie der Berliner Flüchtlingsrat und die Integrationsbeauftragte des Senats, haben immer wieder eine rechtliche [3][Gleichstellung von Ukrainer*innen und Drittstaatler*innen] gefordert, da sie ja gleichermaßen aus dem Krieg fliehen mussten. Nora Brezger vom Flüchtlingsrat kritiserte den Senatsbeschluss daher als ungenügend, zumal er nur für Studierende, nicht aber für Arbeitnehmer*innen und Geschäftsleute gelten soll. Elif Eralp, Abgeordnete der Linksfraktion, verteidigte den Beschluss dagegen: Zwar habe ihre Fraktion 12 Monate Fiktionsbescheinigung gefordert statt 6 und dies auch für Arbeitnehmer*innen. Man habe aber dafür erreicht, dass die Anwendung des Schutzstatus für Kriegsflüchtlinge für Drittstaatler insgesamt „großzügig“ angewandt wird, „das heißt bei der Prüfung, ob Drittstaatsangehörige sicher zurück kehren können, wird auch berücksichtigt, ob eine starke Bindungen in die Ukraine besteht“, so Eralp zur taz. 16 Aug 2022 ## LINKS (DIR) [1] /Kriegsfluechtlinge-aus-der-Ukraine/!5873795 (DIR) [2] https://www.cusbu.de/home (DIR) [3] /Drittstaatsangehoerige-in-Deutschland/!5874408 ## AUTOREN (DIR) Susanne Memarnia ## TAGS (DIR) Ukraine (DIR) Geflüchtete (DIR) Berliner Senat (DIR) Schwerpunkt Flucht (DIR) Schwerpunkt Krieg in der Ukraine (DIR) Schwerpunkt Flucht (DIR) Schwerpunkt Flucht (DIR) Schwerpunkt Flucht (DIR) Schwerpunkt Krieg in der Ukraine ## ARTIKEL ZUM THEMA (DIR) Ukraineflüchtlinge in Not: Zwei Jahre im Ungewissen Viele Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine mit anderer Staatsbürgerschaft haben bis heute keinen sicheren Aufenthalt. Das macht ihnen zu schaffen. (DIR) BIPoCs aus der Ukraine: Aufschub für Studenten-Flüchtlinge Drittstaatler*innen, die aus der Ukraine flüchten mussten, bekommen in Berlin mehr Zeit, um ihr Bleiberecht zu verfestigen. Doch es gibt viele Hürden. (DIR) Ukraine-Flüchtlinge in Berlin: „Nicht genug Zeit“ Der Beschluss des Berliner Senats zu Flüchtlingen aus Drittstaaten ist unzureichend, sagt Juliane Gebel von den BIPoC Ukraine & Friends in Germany. (DIR) Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine: Monate auf heißen Kohlen Drittstaatler aus der Ukraine warten bis heute auf ein Bleiberecht. Der Senat plant nun eine Regelung, doch auch die bietet wohl keine Gleichstellung. (DIR) Ungleichbehandlung von Geflüchteten: „Das ist Rassismus“ Ukrainische Geflüchtete haben viel mehr Rechte als andere Flüchtlinge. Die feministischen Zentren Berlins fordern ein Ende dieser Ungleichbehandlung. (DIR) EU nimmt Menschen aus der Ukraine auf: „Ein Paradigmenwechsel“ Im Eiltempo beschließen die EU-Innenminister, Ukrainer:innen unbürokratisch Zuflucht zu gewähren. Doch die neue Humanität gilt nicht allen.