# taz.de -- Bilanz des Gifttiergesetzes in NRW: Giftig, aber angemeldet
       
       > Das neue Gifttiergesetz in NRW zeigt, dass gut 4.000 gefährliche Tiere in
       > privaten Händen sind. 13 Halter geben Skorpione und Spinnen freiwillig
       > ab.
       
 (IMG) Bild: Jetzt registriert: der Heimskorpion
       
       DÜSSELDORF dpa/taz | Mindestens 4.389 [1][Gifttiere] leben in
       nordrhein-westfälischen Wohnungen, die meisten davon sind hochgiftige
       Schlangen. Diese Erkenntnis ist das erste Ergebnis des seit Jahresanfang
       geltenden Gifttiergesetzes.
       
       Dieses verbietet es, [2][Schlangen, Skorpione oder Spinnen] zu halten, „die
       aufgrund ihrer starken Giftwirkung nach Bissen oder Stichen in der Lage
       sind, Menschen erheblich zu verletzen oder zu töten“. Wer bereits vor dem
       Inkrafttreten des Gesetzes solche Tiere versorgte, war verpflichtet, sich
       bis Ende Juni beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
       (Lanuv) zu melden. „Wer jetzt erwischt wird und eine solche Haltung nicht
       gemeldet hat, verliert alle Tiere“, sagte ein Sprecher.
       
       Insgesamt kamen 213 Tierhalter:innen der Aufforderung nach. Sie gaben
       an, 747 Giftspinnen, 3.331 Giftschlangen und 311 giftige Skorpione zu
       versorgen.
       
       Wer die Tiere behalten wollte, musste mit der Meldung ein erweitertes
       Führungszeugnis sowie einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung
       vorlegen. 13 Menschen erklärten, dass sie die Tiere nicht länger
       beherbergen wollten.
       
       ## 78 Spinnen in Auffangeinrichtung
       
       Insgesamt 78 Spinnen und 122 Skorpione sollen nun in einer
       Auffangeinrichtung in Rheinland-Pfalz unterkommen. Die Kosten trägt das
       Land NRW – das war der entscheidende Punkt, der im vergangenen Jahr dazu
       geführt hatte, dass das Gesetz nach vielen gescheiterten Anläufen
       verabschiedet werden konnte: Bis dahin hatte die Regel gegolten, dass die
       Städte und Gemeinden für Tiere aufkommen müssen, die die Behörden sicher
       stellen.
       
       Das Gifttiergesetz soll zum einen Aufschluss darüber geben, wie viele
       Gifttiere in NRW noch in privaten Händen leben. Zum anderen soll es
       langfristig dazu führen, dass die Zahl dieser Tiere in Privathaushalten
       sinkt.
       
       Nicht unter die Regelung fallen ungiftige Würgeschlangen wie der
       Königspython, der kürzlich im Dinslakener Volkspark herumirrte. In der
       Vergangenheit hatte es mehrere teure Such- und Bergungsaktionen im
       einwohnerstärksten Bundesland gegeben. So war Anfang des Jahres in Dortmund
       eine Schlange gesichtet worden, die aber nie gefunden werden konnte. „Die
       Tierhalter tragen eine große Verantwortung für eine sichere und artgerechte
       Verwahrung“, mahnte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU).
       
       13 Jul 2021
       
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