# taz.de -- Lauterbachs Gesetzesvorhaben: Digitale Patientenakte für alle
       
       > Das Bundeskabinett bringt Digitalisierungsgesetze auf den Weg.
       > Elektronische Patientenakte und elektronisches Rezept sollen damit
       > Standard werden.
       
       BERLIN taz | Als am Mittwoch alle von Wirtschaft und Wirtschaftsförderung
       sprachen, hatte auch [1][Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)]
       etwas zu verkünden: Bei der Sonder-Kabinettssitzung auf Schloss Meseberg
       wurden zwei Gesetzentwürfe aus seinem Haus beschlossen. Es geht um die
       Digitalisierung im Gesundheitswesen und die Nutzung von
       Patient*innendaten – und beide haben durchaus auch mit
       wirtschaftlichen Interessen zu tun. Jetzt beginne Deutschlands Aufholjagd
       in Sachen Digitalisierung, prophezeite Lauterbach am Mittwoch.
       
       Dazu passt der Titel des „Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung
       des Gesundheitswesens“. Der zentrale Punkt darin ist [2][die elektronische
       Patientenakte ePA], die zum 1. Januar 2025 für alle gesetzlich
       Versicherten eingerichtet werden soll – es sei denn, sie widersprechen
       aktiv. 80 Prozent der Versicherten hofft Lauterbach damit zu erreichen.
       
       Im Vorfeld gab es vor allem datenschutzrechtliche Bedenken zum Umgang mit
       den sensiblen Gesundheitsdaten. Entsprechend differenziert soll nun die
       Widerspruchslösung aussehen: Versicherte sollen die Zugriffsfreigabe sowohl
       zeitlich als auch inhaltlich begrenzen können – etwa auf bestimmte
       Dokumente und Ärzt*innen, und zwar direkt in der jeweiligen Arztpraxis.
       
       Bereits zum 1. Januar 2024 soll [3][das elektronische Rezept] verbindlicher
       Standard werden. Die breite Verwendung der elektronischen Patientenakte und
       des elektronischen Rezepts sollen auf der einen Seite die Versorgung der
       Patient*innen verbessern – etwa durch Vermeidung von Doppelbehandlungen
       und Wechselwirkungen von Medikamenten. Zum anderen sollen Daten aus der
       elektronischen Patientenakte der Forschung zugutekommen.
       
       ## Datennutzung für das Gemeinwohl
       
       Der ebenfalls bei der Kabinettsklausur verabschiedete Entwurf zum
       Gesundheitsdatennutzungsgesetz soll laut Gesundheitsministerium „die
       Grundlage für eine bessere Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten schaffen“, um
       den Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland „an die
       Weltspitze heranzuführen“.
       
       Wer die Daten nutzen darf, soll das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ)
       beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte entscheiden, das
       hierfür weiterentwickelt werde. Entscheidend sei dabei nicht, wer die
       Datennutzung beantrage, sondern seien „im Gemeinwohl liegende
       Nutzungszwecke“.
       
       Auch für die Freigabe der Daten aus Patientenakten zu Forschungszwecken
       soll die Widerspruchslösung gelten. Das Gesundheitsministerium verspricht
       die Einrichtung einer „einfachen Verwaltung der Widersprüche, damit
       Patientinnen und Patienten über die Freigabe ihrer Daten für die Forschung
       oder weitere Zwecke an das FDZ entscheiden können“. Kranken- und
       Pflegekassen dürften die Daten generell verarbeiten, wenn dies nachweislich
       dem individuellen Schutz der Gesundheit der Versicherten dient.
       
       Die Kosten der geplanten Digitalisierung bei den gesetzlichen Krankenkassen
       werden in Lauterbachs Gesetzentwurf auf „einmalig“ rund 789 Millionen Euro
       geschätzt, die im Zeitraum von 2024 bis 2026 anfallen sollen. (mit afp)
       
       30 Aug 2023
       
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 (DIR) Manuela Heim
       
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