# taz.de -- Maskenpflicht im Zug: Bahn lehnt Strafen ab
       
       > In den Zügen der Deutschen Bahn gilt die Maskenpflicht. Hart eingreifen
       > will die Bahn jedoch nicht, sie weist die Verantwortung von sich.
       
 (IMG) Bild: In allen Zügen git die Maskenpflicht: Schaffner eines ICE in Berlin bei der Abfahrt
       
       Die Bahn will Passagiere, die in ihren Zügen keine Mund-Nasen-Bedeckung
       tragen, nicht bestrafen. „Die Pflicht, eine Maske zu tragen, ist eine
       Vorgabe der Behörden – nur diese können sie letztendlich auch durchsetzen“,
       teilte ein Bahnsprecher auf Anfrage der taz mit.
       
       Übersetzt heißt das: Die Bahn setzt auf das Verständnis ihrer Kunden. Falls
       ein Mitarbeiter auf einen Fahrgast aufmerksam wird, der keine entsprechende
       Schutzmaske trägt, werde dieser „freundlich darauf hingewiesen“ – dabei
       bleibt es aber auch. Bei Konflikten werde notfalls die Bundespolizei
       hinzugerufen, so der Sprecher.
       
       Auf ihrer Internetseite weist die Bahn hingegen ausdrücklich darauf hin,
       dass sowohl in Regionalzügen als auch in Fernverkehrszügen eine
       Maskenpflicht gelte. Davon ausgenommen seien lediglich Kinder unter sechs
       Jahren und Reisende, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen
       können. Außerdem dürften Passagiere ihre Maske abnehmen, wenn sie essen
       oder trinken wollen.
       
       Warum also greift die Bahn bei Verstößen gegen die Maskenpflicht nicht
       härter durch? Schließlich hat sie in ihren Zügen ein Hausrecht – das heißt,
       sie kann Passagiere vor die Tür setzen, wenn diese sich nicht an die Regeln
       halten und zum Beispiel ohne Fahrschein fahren. Die Bahn jedenfalls beruft
       sich darauf, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht Bestandteil
       ihrer Beförderungsbedingungen sei – weil dies staatlich verordnet ist. Das
       Hausrecht greife also in diesem Fall nicht.
       
       Grundsätzlich herrsche bei den Reisenden ohnehin „große Besonnenheit“, was
       die Maskenpflicht angeht, so der Bahnsprecher. Ähnliches berichtet auch der
       Fahrgastverband Pro Bahn – wobei es immer wieder Ausnahmen und Verstöße
       gebe, sagt der Vorsitzende Karl-Peter Naumann.
       
       Er sieht die Probleme bei der Umsetzung der Maskenpflicht ohnehin woanders:
       Denn diese gilt nicht nur in den Zügen, sondern auch im Bahnhof und an den
       Bahnsteigen. „Vielen Menschen ist das nicht bewusst“, sagt Naumann. Gerade
       an Knotenpunkten und auf großen Bahnhöfen, an denen Abstand halten
       schwierig ist, sollte die Bahn deshalb vermehrt kontrollieren und die
       Menschen auf die Maskenpflicht hinweisen, fordert er.
       
       8 Jun 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sandra Röseler
       
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