# taz.de -- Partys in Zeiten von Corona: Es hat sich ausgefeiert. Na, fast
       
       > Private Feiern gelten als Infektionsherde und sollen bundesweit
       > beschränkt werden. Überall gelten dabei unterschiedliche Grenzen.
       
 (IMG) Bild: Bei wenigen Infektionen darf auch gesungen werden
       
       BERLIN taz | Private Feiern haben sich als Nährboden von Corona-Infektionen
       herauskristallisiert. [1][Am Mittwoch einigte sich die
       Ministerpräsidentenkonferenz] deshalb darauf, Zusammenkünfte bei privaten
       Feierlichkeiten strenger einzuschränken. Während sich am Mittwoch noch
       einige Länder – darunter Sachsen oder Nordrhein-Westfalen – von den
       Vorschlägen distanzierten, gleichen andere Länder die Regelungen
       mittlerweile immer mehr an – und verschärfen sie sogar teilweise.
       
       Geeinigt hatten sich Bund und Länder auf ein Stufenmodell. Ab der
       Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Infektionen auf 100.000
       Einwohner:innen dürfen nur noch 15 Personen in privaten sowie 25 Personen
       in öffentlichen Räumen für Feiern zusammenkommen.
       
       In Hotspots, in dem der Inzidenzwert auf 50 oder mehr steigt, sind in
       öffentlichen Räumen noch zehn Personen und in privaten Räumen die gleiche
       Anzahl, allerdings begrenzt auf zwei Haushalte, erlaubt. Wie die Maßnahmen
       konkret umgesetzt werden, liegt in den Händen der Länder.
       
       Sachsen stellte sich am Mittwoch noch gegen die gemeinsamen Regelungen und
       erlaubte es Feiernden zunächst, sich bei einem Inzidenzwert von 35 mit 50
       Personen sowie bei einer Inzidenz von 50 mit 25 zu treffen. Am Donnerstag
       verkündete Ministerpräsident Michael Kretschmer, CDU, dann doch, dass sich
       Sachsen bei privaten Feiern an den Vorgaben von Bund und Ländern angleichen
       würde.
       
       ## Viele Fälle, kleinere Partys
       
       Auch Schleswig-Holstein wird die Maßnahmen so umsetzen, wie sie die
       Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen hat. Neben Feiern gelten die
       Verordnungen auch für Zusammenkünfte zu gemeinsamen privaten Zwecken, etwa
       um ins Restaurant zu gehen oder Sport zu machen.
       
       Marius Livschütz, Sprecher des Gesundheitsministeriums in
       Schleswig-Holstein, sagt der taz: „Wenn der Inzidenzwert unter 35 liegt,
       dürfen bis zu zehn Personen als Gruppe etwas zusammen unternehmen –
       theoretisch auch Singen oder Tanzen“. Dennoch appelliert Livschütz an das
       Einhalten der Abstände oder Hygienemaßnahmen.
       
       Andreas Pinkert aus dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration in
       Sachsen-Anhalt weist auf die niedrige Infektionsquote des Landes hin.
       Sachsen-Anhalt orientiere sich ebenso an den Beschlüssen der
       Ministerpräsidentenkonferenz. Zu privaten Feierlichkeiten sagt er: „Am
       wichtigsten ist, dass die Infektionsketten nachvollziehbar sind. Wir gehen
       davon aus, dass sich bei privaten Feiern die Anwesenden kennen.“ Das
       erleichtere die Kontaktaufnahme im Falle einer Infektion.
       
       Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen definieren Feiern als
       Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter, etwa Jubiläen,
       Hochzeiten, Taufen, Geburtstage und Abschlussfeiern. Während sich
       Baden-Württemberg an den Empfehlungen der Ministerpräsidentenkonferenz
       orientiert, gibt es in NRW den Beschluss, dass sich in Hotspots lediglich
       fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten und bei Feiern maximal 25
       Personen in öffentlichen Räumen treffen dürfen
       
       ## Bei wenigen Infektionen darf auch gesungen werden
       
       In Bayern sollen strengere Regeln gelten. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz
       dort 35 erreicht, werden private Feiern und Kontakte auf maximal zehn
       Personen aus zwei Haushalten begrenzt, bei 50 dürfen sich nur noch 5
       Personen aus zwei Haushalten zusammentun.
       
       In Hamburg sinkt die Zahl der erlaubten Teilnehmer:innen an privaten Partys
       von 25 auf 15. Wichtig sei, dass nachvollzogen werden kann, wer Teil des
       Infektionsgeschehens war, heißt es einhellig. Sollten die Infektionszahlen
       trotz der Maßnahmen nicht sinken, könnten drastischere Kontaktsperren in
       Kraft treten.
       
       16 Oct 2020
       
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