# taz.de -- Spekulativer Leerstand: Investor hat sich verzockt
       
       > Der Eigentümer der Habersaathstraße 40-48 verliert gegen einen
       > Bestandsmieter vor Gericht. Damit rückt der Abriss in weite Ferne.
       
 (IMG) Bild: Die Bewohner:innen der Habersaathstraße während der versuchten Räumung am vergangenen Mittwoch
       
       BERLIN taz | Der Traum vom Abriss ist für Andreas Pichotta, Eigentümer der
       Habersaathstraße 40 – 48, am Donnerstagmorgen ein Stückchen weiter in die
       Ferne gerückt. Nach nur etwa einer halben Stunde wies die Richterin am
       Amtsgericht Mitte die erste von sechs Räumungsklagen gegen die verbliebenen
       Bestandsmieter:innen des Hauses ab. „Eine Wohnung ist kein
       Aktienpaket“, hieß es in der Urteilsverkündung der Richterin, „die
       Eigentümerin muss die Rechtssituation der Mieter berücksichtigen“.
       
       Mit dem Urteil geht ein vielschichtiger stadtentwicklungspolitischer
       Konflikt in die nächste Runde. Pichotta erwarb den 1984 errichteten
       Plattenbau 2017 zu einem überhöhten Kaufpreis, mit der Absicht, [1][das
       Gebäude abzureißen und durch einen profitableren Neubau zu ersetzen].
       Pichotta ließ das Gebäude zunehmend verfallen, ließ einen Großteil der
       Wohnungen leerstehen. Durch einen Deal mit dem Bezirk im vergangenen Jahr
       konnte [2][Pichotta bereits eine Bau- und Abrissgenehmigung]
       herausschlagen. Doch auch nach sechs Jahren hält ein kleiner Rest an
       Mieter:innen an den unbefristeten Verträgen fest und wehrt sich gegen
       den spekulativen Abriss.
       
       Mit sogenannten Verwertungskündigungen versucht Pichotta nun, das
       Mietverhältnis der sechs verbleibenden Parteien zu beenden. Voraussetzung
       für eine solche Kündigung ist, dass der Eigentümerin „erhebliche Nachteile“
       durch den Fortbestand des Mietverhältnisses entstehen.
       
       ## Kein Recht auf Profitmaximierung
       
       Einen „erheblichen Nachteil“ sah die Richterin allerdings nicht. „Das
       Gebäude ist gar nicht in so einem wahnsinnig schlechtem Zustand“, anstatt
       es abzureißen, könne er das Gebäude auch verkaufen oder renovieren. Diese
       Optionen seien von der Eigentümerin aber gar nicht erst erwogen worden, was
       die dem Gericht vorgelegte Kalkulation unglaubwürdig macht. „Ich kann nicht
       auf Räumung urteilen, nur damit ihre Gewinnmaximierung eintritt“,
       argumentiert die Richterin. Die Rechte der Mieter:innen sei halt das
       unternehmerische Risiko, das Pichotta mit dem Kauf eingegangen ist.
       
       Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, bezeichnet
       das Urteil als „wichtiges Signal an alle renditegetriebenen
       Grundstücksverwerter:innen“ und sieht die Urteilsbegründung als Blaupause
       für die fünf noch ausstehenden Prozesse gegen Bestandsmieter:innen. Auch
       eine mögliche Berufung Pichottas sei wenig vielversprechend. „Das
       Landgericht schützt ein immobilienwirtschaftliches Verwertungsinteresse nur
       in äußerst engen Grenzen“, vermutet Bartels.
       
       Auch der Rechtsanwalt des beklagten Mieters, Cornelius Krakau, begrüßt das
       Urteil. „Besser hätte es nicht laufen können“. Krakau erhofft sich nun
       ähnliche Ergebnisse für die drei weiteren Mieter der Habersaathstraße, die
       er vertritt. Auch im Sinne der Nachhaltigkeit sei es wünschenswert, das
       Gebäude zu erhalten. Gleichzeitig gibt der Anwalt zu bedenken, dass trotz
       des rechtlichen Erfolgs die Situation vor Ort weiterhin belastend ist.
       
       ## Kriminelle Methoden
       
       Erst Mitte vergangener Woche [3][drangen Angestellte eines privaten
       Sicherheitsdiensts und einer Baufirma in das Gebäude ein,] bauten
       Stromzähler und Fenster in mehreren Wohnungen aus und stellten die
       Warmwasserversorgung ab. Auch forderten sie die rund 50 ehemals obdachlosen
       Bewohner:innen eines selbstverwalteten Wohnprojekts, das sich seit
       Dezember 2021 in dem Haus befindet, auf, das Haus zu verlassen. Dabei
       traten die Handwerker und Securities äußerst aggressiv auf und
       zertrümmerten mehrere Wohnungen im Haus.
       
       Während die Stromversorgung für die Bestandsmieter:innen
       wiederhergestellt ist, gibt es für die Bewohner:innen des Wohnprojekts
       weiterhin keinen Strom, ebenso gibt es im gesamten Haus kein warmes Wasser.
       
       „Die kriminellen Methoden des Eigentümers müssen aufgearbeitet werden“,
       fordert Niklas Schenker, mietenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, in
       einer Pressemitteilung am Donnerstag. Auch solle der Senat prüfen, den
       Wohnraum zu kaufen oder zu enteignen, um die Bewohner:innen dauerhaft
       zu schützen.
       
       17 Aug 2023
       
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