# taz.de -- Urteil im Trans-Mordfall in Münster: Offensichtlicher (Selbst-)Hass
       
       > Das Gericht wollte in dem tödlichen Angriff auf Malte C. keine
       > Queerfeindlichkeit erkennen. Es ist ein Fehler, diese Motivlage
       > auszublenden.
       
 (IMG) Bild: Das Grab des verstorbenen Malte C
       
       Das Urteil lautete erwartungsgemäß: 5 Jahre Jugendstrafe samt Unterbringung
       in einer therapeutisch orientierten Entziehungsanstalt verhängte das
       Landgericht Münster gegen den Mann, der vor gut einem halben Jahr den
       [1][trans Mann Malte C.] beim CSD in Münster so aggressiv geschlagen hatte,
       dass dieser zu Boden fiel und dabei tödliche Verletzungen erlitt. Der
       Täter, so formulierte das Gericht eindrücklich, müsse von seiner Drogen-
       und Alkoholsucht abgebracht werden, um nach der Freiheitsstrafe überhaupt
       als ein gewaltfrei zurechnungsfähiger Mensch leben zu können.
       
       Das ist problematisch, weil der aus Tschetschenien geflüchtete Mann nach
       allem, was die gutachterliche Expertise enthüllt, ein schwuler Mann ist.
       Aus Gründen des in seiner Geburtsheimat mörderisch grassierenden Hasses auf
       vor allem männliche Homosexuelle legte er sich einen emotionalen Panzer zu,
       bereit zu jedweder Aggression im Moment von Gefahr.
       
       Beim CSD in Münster, dem er vom Rande aus und unter Drogen stehend
       zuschaute, erkannte er das, was ihm zu leben in seiner Heimat nicht möglich
       ist und womit er sich in tödliche Schwierigkeit brächte. Malte C.’s
       „Vergehen“ war, dass er, zumal als [2][trans Mann,] eine lebenszugewandte
       Queerness ausstrahlte, die offensichtlich furiosen Selbsthass beim Täter
       auslöste.
       
       Die am Gericht Beteiligten, Richterschaft, Staatsanwaltschaft und
       Verteidigung, wollten in der Tat keine Queerfeindlichkeit erkennen – und
       das ist ein juristischer Fehler sondergleichen: [3][Hass auf Queers] ist
       eine Motivlage, die des Öfteren von verkappten, aber sich selbst nicht
       anerkennenden Homosexuellen ausgeht.
       
       Eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht hat immer therapeutische Mühen zur
       Folge. Wichtig wäre jetzt, dem Verurteilten eine positive Selbstanerkennung
       als schwuler Mann zu ermöglichen. Und ihm als Asylbewerber nach
       Strafverbüßung eine Zukunft in Deutschland zu ermöglichen. Müsste er zurück
       nach Tschetschenien, käme das für ihn einem Todesurteil gleich.
       
       22 Mar 2023
       
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