# taz.de -- Pyrotechnik in Fußballstadien: Freiheitsstrafe wegen Bengalos
       
       > Ein Fan von Eintracht Braunschweig wurde wegen versuchter gefährlicher
       > Körperverletzung verurteilt. Ein ähnlicher Fall wurde eingestellt.
       
 (IMG) Bild: Bengalisches Feuer von Kaiserslautern-Fans beim Spiel gegen Eintracht Braunschweig im Februar 2015
       
       HANNOVER dpa | Das Abbrennen von Bengalos in Fußballstadien wird von
       Gerichten unterschiedlich bewertet. Das Amtsgericht Hannover hat einen
       Anhänger von Eintracht Braunschweig wegen versuchter gefährlicher
       Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 16 Monaten auf
       Bewährung verurteilt.
       
       Der Mann hatte am 8. November 2013 beim Bundesligaspiel zwischen Hannover
       96 und Eintracht Braunschweig zwei bengalische Fackeln gezündet. In die
       Strafe ist nach Angaben des Gerichts am Donnerstag eine andere Verurteilung
       wegen gefährlicher Körperverletzung von einem Jahr und zwei Monaten
       einbezogen.
       
       Vor knapp vier Wochen hatte das Amtsgericht Hannover das Verfahren gegen
       einen anderen Stadionbesucher wegen versuchter gefährlicher
       Körperverletzung eingestellt – mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Der
       Mann hatte ebenfalls bei dem brisanten Niedersachsen-Duell zwei Bengalos
       gezündet und in der Hand abgebrannt. Er musste 300 Euro zahlen, gilt aber
       nicht als vorbestraft.
       
       Im aktuellen Fall argumentierte der Richter anders. Er führte an, dass der
       Angeklagte eine nicht unerhebliche Verletzung umstehender Fußballfans
       billigend in Kauf genommen habe. Die Einzelstrafe für das Abbrennen der
       Bengalos wurde auf vier Monate festgesetzt, die Bewährungszeit auf drei
       Jahre. Der Eintracht-Fan muss außerdem 500 Euro an den Kinderschutzbund
       zahlen.
       
       12 Mar 2015
       
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