# taz.de -- Adoptionsrecht in Österreich: Gewinn für Regenbogenfamilien
       
       > Homosexuelle dürfen künftig Kinder adoptieren. Gegen dieses Recht gebe es
       > keine sachliche Rechtfertigung, begründet das Verfassungsgericht seine
       > Entscheidung.
       
 (IMG) Bild: Katze, Kind und Spaß dabei: das Glück eines schwulen Vaters in Massachusetts.
       
       WIEN dpa | Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat das
       Adoptionsverbot für homosexuelle Paare aufgehoben. Es gebe keine sachliche
       Rechtfertigung für eine nach der sexuellen Orientierung unterscheidenden
       Regelung, erklärte das Gericht am Mittwoch in Wien.
       
       Homosexuelle Paare durften in der Alpenrepublik seit 2013 die leiblichen
       Kinder eines der beiden Partner adoptieren, nicht jedoch fremde Kinder.
       Dagegen hatte nun ein lesbisches Paar geklagt.
       
       Österreich hatte die bisherige Regelung erst eingeführt, nachdem der
       Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das Land wegen des zuvor
       bestehenden generellen Adoptionsverbots verurteilt hatte.
       
       Die regierenden Sozialdemokraten (SPÖ) hatten zuletzt die Möglichkeit der
       Fremdadoption für homosexuelle Paare gefordert. Die mitregierende
       konservative Volkspartei (ÖVP) war dagegen. Bis Ende des Jahres soll nun
       ein neues Adoptionsrecht verabschiedet werden.
       
       14 Jan 2015
       
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