# taz.de -- Adoptionsrecht in Österreich: Gewinn für Regenbogenfamilien > Homosexuelle dürfen künftig Kinder adoptieren. Gegen dieses Recht gebe es > keine sachliche Rechtfertigung, begründet das Verfassungsgericht seine > Entscheidung. (IMG) Bild: Katze, Kind und Spaß dabei: das Glück eines schwulen Vaters in Massachusetts. WIEN dpa | Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare aufgehoben. Es gebe keine sachliche Rechtfertigung für eine nach der sexuellen Orientierung unterscheidenden Regelung, erklärte das Gericht am Mittwoch in Wien. Homosexuelle Paare durften in der Alpenrepublik seit 2013 die leiblichen Kinder eines der beiden Partner adoptieren, nicht jedoch fremde Kinder. Dagegen hatte nun ein lesbisches Paar geklagt. Österreich hatte die bisherige Regelung erst eingeführt, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das Land wegen des zuvor bestehenden generellen Adoptionsverbots verurteilt hatte. Die regierenden Sozialdemokraten (SPÖ) hatten zuletzt die Möglichkeit der Fremdadoption für homosexuelle Paare gefordert. Die mitregierende konservative Volkspartei (ÖVP) war dagegen. Bis Ende des Jahres soll nun ein neues Adoptionsrecht verabschiedet werden. 14 Jan 2015 ## TAGS (DIR) Verfassungsgericht (DIR) Österreich (DIR) Adoption (DIR) Homosexuelle (DIR) Leihmutter (DIR) Schwerpunkt Eurovision Song Contest 2019 (DIR) Homosexualität ## ARTIKEL ZUM THEMA (DIR) Bundesgerichtshof zu Doppelvaterschaft: Wunscheltern legalisiert Das Gericht erleichtert die Elternschaft mit Kindern, die im Ausland von Leihmüttern ausgetragen wurden. Geklagt hatte ein homosexuelles Paar. (DIR) Kommentar Österreich und der ESC: Ein Land erkennt sich selbst Weltoffen und tolerant? Conchita Wurst hat gezeigt, dass die österreichische Gesellschaft viel weiter ist als ihre politische Elite glauben macht. (DIR) Adoptionsrecht für homosexuelle Paare: Ein Schritt auf dem langen Weg Zwei erwachsene Pflegetöchter wollen offiziell die Töchter ihrer lesbischen Pflegemütter sein. Darüber hat nun das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden.