# taz.de -- Antiterrorgesetze im Bundeskabinett: Ausweisentzug für Verdächtige
       
       > Die Bundesregierung will potenzielle Islamisten an der Ausreise hindern.
       > Nach dem bereits möglichen Passentzug soll nun auch der Personalausweis
       > einbehalten werden.
       
 (IMG) Bild: Schon im Oktober 2014 präsentierte Thomas de Maizière den Ersatzausweis für Islamisten.
       
       BERLIN dpa | Deutsche Behörden sollen gewaltbereite Islamisten künftig
       durch den Entzug des Personalausweises an der Ausreise in Kampfgebiete wie
       Syrien oder Irak hindern. Das Bundeskabinett brachte dazu am Mittwoch eine
       Gesetzesänderung auf den Weg.
       
       Die Behörden sollen Verdächtigen demnach bis zu drei Jahre den Ausweis
       abnehmen können. Die Betroffenen sollen stattdessen einen Ersatzausweis
       bekommen, mit dem sie Deutschland nicht verlassen dürfen. Für die
       Ausstellung dieses Dokuments sollen sie selbst zahlen.
       
       Bislang ist es bereits möglich, Terroranhängern den Reisepass zu entziehen
       und eine Ausreise aus Deutschland zu untersagen. Da ein solches Verbot aber
       nicht auf dem Personalausweis vermerkt ist, können Islamisten mit diesem
       Dokument relativ unbehelligt das Land verlassen. Viele reisen bequem mit
       ihrem Personalausweis in die Türkei und ziehen von dort aus weiter nach
       Syrien und in den Irak.
       
       Das will Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) unterbinden. Deshalb
       hatte er sich bereits im Oktober mit seinen Amtskollegen aus den Ländern
       darauf geeinigt, auch das Personalausweisgesetz zu ändern, um diese Lücke
       zu schließen. Die Länder sind mit ihren Behörden in der Praxis für den
       Ausweis-Entzug zuständig. Die Gesetzespläne sind also keine Reaktion auf
       den jüngsten Terroranschlag in Frankreich, sondern schon länger in Arbeit.
       
       ## Ausgeweitete Frist
       
       Bei Verdächtigen – also jenen, bei denen die Sicherheitsbehörden zum
       Beispiel Hinweise haben, dass sie einer Terrorvereinigung angehören oder
       diese unterstützen – sollen die Behörden nun künftig für maximal drei Jahre
       den Personalausweis entziehen können. In einem ersten Entwurf war dies nur
       für eine Dauer von bis zu 18 Monaten geplant gewesen. In der
       Ressortabstimmung weitete die Regierung die Frist jedoch noch deutlich aus.
       
       Geplant ist, die Betroffenen für den Ersatz-Ausweis selbst zur Kasse zu
       bitten. Vorgesehen ist eine Verwaltungsgebühr von zehn Euro.
       
       14 Jan 2015
       
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