# taz.de -- Europäischer Gerichtshof: Banker-Boni bleiben wohl begrenzt
       
       > Seit Anfang 2014 ist der Bonus an das Festgehalt gekoppelt.
       > Großbritannien klagte im Interesse seiner Finanzmanager. Wahrscheinlich
       > erfolglos.
       
 (IMG) Bild: Das Bankenviertel von Frankfurt.
       
       FREIBURG taz | Die Deckelung der Banker-Boni kann wahrscheinlich bestehen
       bleiben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird die Klage Großbritanniens
       vermutlich zurückweisen. Eine Ursache der großen Finanzkrise bestand darin,
       dass Banken zuviel Risiken eingingen. Triebfeder waren unter anderem
       Bankmanager, die bei hohen Gewinnen gewaltige Boni erhielten, oft ein
       Vielfaches ihres Festgehalts.
       
       Solchen Entwicklungen wollte die EU einen Riegel vorschieben. Seit Anfang
       2014 dürfen Bänker deshalb grundsätzlich nur noch so viel Boni erhalten wie
       fixes Gehalt. Nur ausnahmsweise sind doppelt so hohe Boni möglich – wenn
       die Aktionäre ausdrücklich zustimmen. Für diese Koppelung stimmten im April
       vorigen Jahres 608 Abgeordnete des Europaparlaments, nur 33 waren dagegen.
       Im EU-Ministerrat, dem Gremium der Regierungen, opponierte am Ende nur noch
       Großbritannien. Nachdem die Briten politisch gescheitert waren, gingen sie
       vor Gericht.
       
       Am Montag verhandelte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
       Hauptargument der Briten: Die EU hat gar keine Kompetenz, eine solche
       europaweite Bonusschranke einzuführen. Beim derzeitigen Stand der
       Integration dürfe die EU keine Regelungen über die Vergütungen von
       Beschäftigten beschließen. Das sei in den EU-Verträgen ausdrücklich
       verboten (Artikel 153 Absatz 5 AEUV). Auch im Interesse einer „vermeintlich
       guten Sache“ dürfe es keine Kompetenzüberschreitungen geben, kritisierte
       der britische Vertreter.
       
       ## Stabilisierung des Banksystems
       
       Damit standen die Briten in Luxemburg jedoch ganz allein. Die Juristen von
       Ministerrat, EU-Kommission und Europäischem Parlament verteidigten die
       Bonusschranke. Das Verbot von EU-Lohnregelungen greife hier nicht.
       Schließlich solle es lediglich die Tarifautonomie von Gewerkschaften und
       Arbeitgeber schützen. Die EU könnte also zum Beispiel keinen EU-weiten
       Mindestlohn einführen.
       
       Bei den gedeckelten Bänkerboni gehe es dagegen nicht um Sozialpolitik,
       sondern um die Stabilisierung des Bankensystems. „Niemand sorgt sich um die
       Lebensbedingungen der Bänker“, sagte der Vertreter des Rats, Matthew Moore.
       Moore warf den Briten vor, sie nähmen die Risiken immer noch nicht ernst.
       In einem eng vernetzten Binnenmarkt gebe es schnell Domino-Effekte. Wenn
       eine Bank kippt, könnte andere Institute und ganze Volkswirtschaften
       folgen. Deshalb sei eine europäische Regelung der Boni notwendig.
       
       ## Risikofreude zügeln
       
       „Es geht nicht um die Höhe der Bänker-Vergütung, sondern um die Struktur“,
       betonte der Vertreter der EU-Kommission. Wenn geringere Boni künftig durch
       höhere Festgehälter kompensiert werden, sei dies durchaus in Ordnung. Ziel
       sei es nicht, die Manager zu schröpfen, sondern ihre Risikofreude zu
       zügeln. Das Urteil wird voraussichtlich im Frühjahr 2015 verkündet.
       
       Zuvor wird am 20. November noch der unabhängige Generalanwalt Niilo
       Jääskinen sein Gutachten erstatten, mit dem das Urteil vorbereitet wird.
       Die Erfolgsaussichten der britischen Klage sind jedoch gering, Koen
       Laenarts, Vizepräsident des Gerichts und federführender Richter in diesem
       Verfahren, ließ gestern bereits klar erkennen, dass ihn die britischen
       Argumente nicht überzeugt haben.
       
       9 Sep 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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