# taz.de -- NSU-Prozess in München: Gericht lehnt Befangenheitsantrag ab
       
       > Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe hatte im NSU-Prozess einen
       > Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt. Den hat das Gericht
       > abgelehnt und den Prozess fortgesetzt.
       
 (IMG) Bild: Befangenheitsantrag von Zschäpe: Das Gericht soll Zeugen einseitig befragt haben.
       
       MÜNCHEN dpa | Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München einen
       Befangenheitsantrag der Hauptangeklagten Beate Zschäpe abgelehnt. Das
       erfuhr die Nachrichtenagentur dpa aus Justizkreisen. Der Antrag richtete
       sich gegen sämtliche Mitglieder des Staatsschutzsenats. Die Verhandlung
       wurde am späten Donnerstagvormittag fortgesetzt.
       
       Zschäpes Verteidiger hatten geltend gemacht, der Senat habe einen Zeugen
       einseitig befragt und damit eine eindeutige Haltung zu ihrer Mandantin
       gezeigt. Die Bundesanwaltschaft hatte Zschäpes Antrag als absurd
       bezeichnet.
       
       Als Zeugen sind am Donnerstag zwei Kripo-Beamte geladen. Einer soll über
       einen damaligen Chemnitzer Neonazi aussagen, der einer Skinheadgruppe
       namens „88er“ angehört und Sprengstoff für den „Nationalsozialistischen
       Untergrund“ (NSU) besorgt haben soll. „88“ steht für „Heil Hitler“. Der
       andere Beamte hatte mit der hochbetagten Nachbarin Zschäpes gesprochen, die
       hilflos in dem zerstörten Haus ausharrte, nachdem Zschäpe die Fluchtwohnung
       des Trios in Zwickau in Brand gesteckt hatte.
       
       Dem NSU werden zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge zur Last gelegt.
       Motiv der Gruppe war nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft Fremdenhass
       und Hass auf den Staat.
       
       31 Jul 2014
       
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