# taz.de -- Gerichtsstreit um Jobcenter-Mitarbeiterin: Hartz-IV-Rebellin will bleiben
       
       > Inge Hannemann wehrt sich vor dem Arbeitsgericht dagegen, dass die Stadt
       > Hamburg sie aus dem Jobcenter abzieht und auf eine andere Stelle setzt.
       
 (IMG) Bild: Will das System von innen heraus verändern: Inge Hannemann
       
       HAMBURG taz | Die als „Hartz-IV-Rebellin“ bekannt gewordene
       Jobcenter-Arbeitsvermittlerin Inge Hannemann kämpft weiter. Heute
       verhandelt das Arbeitsgericht über eine einstweilige Verfügung, die die
       46-Jährige gegen die Stadt Hamburg erwirkt hat – im Konkreten gegen die
       Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. Sie möchte
       erreichen, dass sie ihre Arbeit im Jobcenter fortsetzen kann.
       
       Die Sozialbehörde hatte Hannemann im Herbst 2011 als Teilzeitkraft dem
       Team-Arbeit im Jobcenter Altona zugewiesen – einer gemeinsamen
       Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Hamburg. Im
       Jobcenter war Hannemann zuständig für Jugendliche, die als schwer
       vermittelbar gelten. Dort hatte sie auf ihre Art gegen Missstände bei der
       Umsetzung der Hartz-IV-Regelungen protestiert.
       
       Sie weigerte sich gegenüber Langzeit-Arbeitslosen Sanktionen zu verhängen,
       und versuchte das Beste für die Jugendlichen herauszuholen und zu
       schummeln, in dem sie eigenen Angaben zufolge Termine löschte, um
       Mittel-Kürzungen zu verhindern, wenn der Erwerbslose zum Termin nicht
       erscheinen war.
       
       Von Team-Arbeit suspendiert wurde Hannemann im April vergangenen Jahres,
       als sie ihre subversive Hartz-IV-Kritik über ihren Internet-Blog
       „altonabloggt“ verbreitete und die Hartz-IV-Sanktionen als
       „menschenunwürdig“ anprangerte.
       
       Dennoch trat Hannemann weiterhin in der Öffentlichkeit auf und sagte:
       „Hartz IV muss weg!“ In einem Brandbrief an die Bundesagentur für Arbeit in
       ihrem Blog fragte die Hartz-IV-Rebellin, „wie viele Tote, Geschädigte und
       geschändete Hartz-IV-Bezieher wollen Sie noch auf Ihr Konto laden?“
       Hannemann unterzeichnete auch ein Sanktionsmoratorium und verteilte diese
       Unterschriftenliste an die Klienten des Jobcenters.
       
       Hannemann hat ihre Äußerungen stets durch das Grundrecht auf freie
       Meinungsäußerung gedeckt gesehen und bestreitet, dass sie sich bei ihrer
       Arbeit nicht im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen bewegt
       habe, da die Regelungen der Paragrafen 31, 32 des Sozialgesetzbuchs II
       verfassungswidrig seien.
       
       Die Sozialbehörde hat Hannemanns Zuweisung zum Team-Arbeit zum 30. Juni als
       beendet erklärt, da sie ja ohnehin suspendiert sei, und möchte sie jetzt
       als Sachbearbeiterin im Referat Integration einsetzen. Dort soll sie
       zuständig sein für die Eingliederung von schwerbehinderten Menschen ins
       Arbeitsleben.
       
       „Dafür habe ich nicht die notwendige Qualifikation, müsste dauernd
       remonstrieren, um keinen Schaden anzurichten“, sagt Hannemann, die den
       neuen Job aus gesundheitlichen Gründen am 1. Juli nicht angetreten hat. Per
       Remonstration stellen Beamte Weisung ihrer Vorgesetzten in Frage. Die
       ungekündigte Hannemann möchte an ihren alten Arbeitsplatz zurück, um das
       Hartz-IV-System von innen heraus zu reformieren und plädiert für eine
       „Arbeitsvermittlung auf Augenhöhe“.
       
       Laut Arbeitsgerichts-Präsidentin Eveline von Hoffmann läuft seit einem Jahr
       ein Hauptsacheverfahren von Hannemann gegen das Team-Arbeit, in dem sich
       die Jobcenter-Mitarbeiterin gegen ihre Suspendierung wehrt. Im heutigen
       Eilverfahren geht es darum, ob die Stadt Hannemanns Zuweisung zum Jobcenter
       widerrufen kann und sie einfach im Integrationsamt einsetzen darf.
       
       16 Jul 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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