# taz.de -- Gerichtsentscheidung zu Kinderheimen: Die Haasenburg bleibt zu
       
       > Die Betreiber der umstrittenen Heime wollen eine Schließung nicht
       > akzeptieren. Das Oberverwaltungsgericht wies ihre Beschwerde zurück.
       
 (IMG) Bild: Bleibt vorerst unbewohnt: das ehemalige Haasenburg-Gebäude „Haus Babenberg“.
       
       HAMBURG taz | Die Betreiber der umstrittenen Haasenburg-Heime sind nun auch
       in zweiter Instanz mit ihrer Beschwerde gegen die im Dezember verfügte
       Schließung gescheitert. „Die Haasenburg-Heime bleiben vorerst zu“, teilte
       das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Freitag mit. Der
       Widerruf der Betriebserlaubnis werde vorläufig gebilligt.
       
       Noch offen ist das so genannte Hauptsache-Verfahren um die Schließung. Doch
       das wird vermutlich Jahre dauern. Die Betreiber hatten darauf geklagt,
       wieder öffnen zu können. Im April hatte das Gericht einen Vergleich
       vorgeschlagen, der die Wiederöffnung mit neuem Konzept vorsah.
       
       Die ehemalige Heimbewohnerin Christina Witt [1][startete dagegen eine
       Online-Petition], die in vier Tagen von über 40.000 Menschen unterstützt
       wurde. Brandenburgs SPD-Jugendministerin Martina Münch [2][lehnte den
       Vergleich ab]. Doch die Entscheidung lag bei Gericht.
       
       Das OVG stellte nun fest, dass auf der Grundlage der bisherigen
       Erkenntnisse „Überwiegendes dafür spricht, dass das Wohl der dort
       untergebrachten Kinder und Jugendlichen durch das pädagogische Konzept des
       Betreibers und die praktische Umsetzung des Konzepts gefährdet ist“. In den
       Heimen habe sich ein Klima entwickelt, dass den Einsatz von Zwangsmaßnahmen
       gegen die dort untergebrachten Schützlinge begünstige.
       
       ## Keine Parteilichkeit
       
       Die Richter stützen sich auf die Erkenntnisse der Untersuchungskommission,
       welche das Ministerium im Juni 2013 nach den in der taz veröffentlichten
       Vorwürfen eingesetzt hatte. Den Vorwurf von der Haasenburg GmbH
       vorgebrachten „Parteilichkeit“ lasse man nicht gelten, schreibt das OVG.
       
       Ein von der Heimbetreiberin vorgelegtes Gutachten über die
       wissenschaftliche Güte ihres pädagogischen Konzepts habe das Gericht „nicht
       überzeugt“, zumal es hier in erster Linie um den tatsächlichen Zustand in
       den Heimen gehe. In Abwägung müsse nun das wirtschaftliche Interesse der
       Heimbetreiberin hinter dem öffentlichen Interesse am Schutz der betreuten
       Kinder und Jugendlichen zurücktreten.
       
       Im brandenburgischen Bildungsministerium wurde dies mit Erleichterung zur
       Kenntnis genommen. „Die Entscheidung der Richter, dass die Heime der
       Haasenburg vorerst geschlossen bleiben, ist ein wichtiges Signal. Sie macht
       deutlich, dass Kindeswohlgefährdungen in Jugendhilfeeinrichtungen
       Konsequenzen haben“, sagte Ministerin Martina Münch. „Ich möchte
       ausdrücklich all jenen Jugendlichen danken, die sich an uns und die
       Untersuchungskommission gewandt und so maßgeblich zur Aufklärung
       beigetragen haben“.
       
       16 May 2014
       
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 (DIR) Kaija Kutter
       
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