# taz.de -- Gutachten des Bundestags: Warnung vor Mindestlohn-Ausnahmen
       
       > Die geplanten Ausnahmen beim Mindestlohn für Studenten und Rentern
       > könnten gegen die Verfassung verstoßen. Zu diesem Ergebnis kommt der
       > wissenschaftliche Dienst.
       
 (IMG) Bild: Für alle: 8,50 Euro.
       
       BERLIN afp | Angesichts von Plänen der Bundesregierung für
       Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn hat der wissenschaftliche Dienst des
       Bundestags vor einem möglichen Verstoße gegen die Verfassung gewarnt.
       Bestimmte Arbeitnehmer vom geplanten Mindestlohn von 8,50 Euro auszunehmen,
       könnte gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen, [1][zitierte die
       Süddeutsche Zeitung] am Montag aus einem Gutachten des Dienstes.
       Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen demnach vor allem beim Ausschluss
       von Rentnern und Studenten vom Mindestlohn, wie ihn Unionspolitiker
       fordern.
       
       In dem Gutachten, das die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen,
       Brigitte Pothmer, angefordert hatte, heißt es laut dem Bericht: Der
       allgemein verbindliche Mindestlohn sei eine Schutzvorschrift für
       Arbeitnehmer. Ausnahmen davon könnten „eine verfassungsrechtlich relevante
       Ungleichbehandlung darstellen, wenn die in Rede stehende Personengruppe zu
       den Arbeitnehmern zu zählen ist und sich von der allgemeinen Gruppe nicht
       so wesentlich unterscheidet, dass eine unterschiedliche Behandlung
       gerechtfertigt wäre“. Dies gelte prinzipiell auch für Saisonarbeiter,
       Rentner oder Studenten mit Arbeitsvertrag.
       
       Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hatte gesagt, ein Rentner,
       der sich etwas dazuverdient, müsste nicht den Mindestlohn-Regeln
       unterliegen. CSU-Chef Horst Seehofer hatte dies als „nicht abwegig“
       bezeichnet. Ähnlich hatte sich CDU-Vize Julia Klöckner geäußert.
       
       Diese Zubrot-Formel wird in dem Gutachten jedoch als besonders
       problematisch angesehen: Der soziale Status und die Tatsache, dass es um
       einen Zuverdienst gehe, könne noch keine Abweichung vom
       Gleichheitsgrundsatz begründen.Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte
       sich bereits gegen Ausnahmen gewandt.
       
       20 Jan 2014
       
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 (DIR) [1] http://www.sueddeutsche.de/politik/arbeitsmarktpolitik-gutachter-warnen-vor-ausnahmen-beim-mindestlohn-1.1866746
       
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