# taz.de -- Bayerns Justizminister zum Kunstfund: Ausstellung und eigenes Gesetz
       
       > Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) will einen Teil der
       > Werke von Gurlitt öffentlich ausstellen. Außerdem schlägt er eine
       > Gesetzesänderung vor.
       
 (IMG) Bild: Teil des Kunstschatzes von München: Max Liebermanns „Reiter am Strand“ von 1901.
       
       MÜNCHEN afp/dpa | Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) hat
       vorgeschlagen, im Zuge einer „gütlichen Einigung“ einen Teil der Werke im
       Besitz des Kunsthändlersohnes Cornelius Gurlitt öffentlich auszustellen.
       „Man könnte zum Beispiel - jedenfalls für einen Teil der Bilder - an etwas
       im Sinne einer Stiftungslösung denken, mit der Kunstwerke, die
       offensichtlich von größtem kunsthistorischem Interesse sind, auch der
       Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden könnten“, sagte Bausback der
       [1][Welt am Sonntag].
       
       In einer gütlichen Einigung könnte „viel in den Blick genommen werden“,
       auch die Berücksichtigung berechtigter Rückgabeforderungen oder die Frage,
       wie die Bilder nach Abschluss des Verfahrens sicher verwahrt werden können.
       „Es wäre doch gut, wenn man eine Lösung fände, mit der alle Beteiligten
       leben können“, sagte Bausback. „Den Dialog sollte man in Ruhe zwischen den
       Beteiligten führen." Für die Ausgestaltung dieser Stiftung gebe es
       „unterschiedliche vorstellbare Modelle“.
       
       Die Kritik an der Rückgabe kann Bausback nachvollziehen: „Ich habe
       natürlich vollstes Verständnis für die Besorgnis des Zentralrats der Juden
       mit Blick auf mögliche Ansprüche von Menschen, denen ihr Eigentum im
       Zusammenhang mit Flucht und Verfolgung durch die nationalsozialistische
       Terrorherrschaft entzogen wurde“, sagte der CSU-Politiker. „Ich sehe auch
       deshalb meine Aufgabe darin, auf eine einvernehmliche Lösung
       hinzuarbeiten.“
       
       Gleichzeitig betonte Bausback, dass eine gütliche Einigung nicht vor
       weiteren Ermittlungen schützen könne: „Das Ermittlungsverfahren muss davon
       natürlich getrennt werden. Ein 'Kuhhandel', Strafffreiheit gegen Bilder,
       ist in einem Rechtsstaat nicht darstellbar. Das eine hat mit dem anderen
       nichts zu tun“.
       
       ## Lex Gurlitt
       
       Außerdem strebt der Justizminister ein Gesetz an, nach dem Besitzer von
       NS-Raubkunst nicht mehr in jedem Fall geltend machen können, dass
       Herausgabeansprüche früherer Eigentümer nach deutschem Recht nach 30 Jahren
       verjährt sind.
       
       Er habe dafür einen Gesetzesvorschlag erarbeiten lassen, wonach jemand, der
       beim Erwerb „bösgläubig“ war - also wusste, dass die Bilder oder andere
       Gegenstände, die er kauft oder erbt, ihrem Eigentümer abhandengekommen sind
       -, sich nicht auf Verjährung berufen kann, [2][sagte Bausback dem Spiegel].
       Dies solle rückwirkend gelten, also auch für den Fall Gurlitt. „Es wäre für
       mich schwer erträglich“, sagte Bausback zu dieser möglichen „Lex Gurlitt“,
       "wenn man Rückgabeforderungen der Eigentümer nun entgegenhalten würde, dass
       ihre Ansprüche verjährt sind".
       
       23 Nov 2013
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.welt.de/regionales/muenchen/article122172033/Bayerns-Justizminister-sucht-Gespraech-mit-Gurlitt.html
 (DIR) [2] http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/muenchner-kunstfund-bayerischer-justizminister-will-lex-gurlitt-a-935233.html
       
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