# taz.de -- Falsche Tatsachenbehauptungen: AfD gewinnt gegen Junge Piraten
       
       > Das Landgericht Berlin verbietet einen Flyer, mit dem die
       > Jugendorganisation der Piraten vor der Alternative für Deutschland warnt.
       
 (IMG) Bild: AfD-Sprecher Bernd Lucke beklagt „diffamierende Verlautbarungen der jungen Piraten“
       
       BERLIN taz | Die Jungen Piraten müssen bis zu 250.000 Euro zahlen, wenn sie
       diesen Flyer noch weiterverbreiten: Das Landgericht Berlin [1][erließ am
       Donnerstag eine einstweilige Verfügung] wegen des Flugblatts, mit dem die
       Jugendorganisation der Piratenpartei vor der Alternative für Deutschland
       (AfD) warnt.
       
       In dem Flyer hatte der Piratennachwuchs etwa behauptet: „Die AfD ist
       rechts, weil ihre Führungskräfte das Wahlrecht auf 'Leistungseliten'
       einschränken wollen, um einer 'Tyrannei der Mehrheit' vorzubeugen.“
       
       Die AfD legte gegenüber dem Gericht dar, dass diese Aussage falsch ist –
       und gewann. Genauso dürfen die Jungpiraten der AfD nicht mehr vorwerfen,
       die bekenne sich zur Homophobie oder wolle die freie Wahl des Wohn- und
       Arbeitsplatzes innerhalb der EU abschaffen.
       
       „Den diffamierenden Verlautbarungen der jungen Piraten wurde nun endlich
       Einhalt geboten“, heißt es in einer Pressemitteilung von Bernd Lucke,
       Sprecher der AfD. „Die Behauptung, wir wollten das Wahlrecht einschränken,
       ist schlicht und ergreifend Blödsinn“, so Lucke. Auch die „freie Wahl des
       Wohn- und Arbeitsplatzes ist ein essentieller Bestandteil des europäischen
       Binnenmarktes, den wir unbedingt erhalten wissen wollen“.
       
       ## 
       
       Mit der Gerichtsentscheidung droht auch vielen Bloggern juristischer Ärger.
       Nachdem die Jungen Piraten die erste Abmahnung der AfD erhalten hatten,
       hatten sie aus Solidarität den Flyer auf ihren Webseiten hochgeladen. Die
       AfD kann nun jeden dieser Blogger einzeln verklagen. Die Anwälte der AfD
       haben bereits [2][eine Reihe von Abmahnungen verschickt].
       
       Die Jungen Piraten kommentierten [3][auf ihrer Webseite] die Entscheidung
       des Gerichts: „Das bedeutet aber nicht, dass ein Gericht der AfD recht
       gegeben hat. Eine einstweilige Verfügung gibt es nur, wenn ein Prozess
       begonnen hat, und ist in solchen Fällen üblich.“
       
       Damit liegen die Jungen Piraten allerdings völlig daneben. Das glatte
       Gegenteil ist richtig: Einstweilige Verfügungen werden nur dann erlassen,
       wenn ein Antragsteller – wie hier die AfD – gegenüber dem Gericht glaubhaft
       machen kann, dass er im Recht ist.
       
       Das erkennt man auch daran, dass das Landgericht dem Antrag der AfD gar
       nicht in allen Punkten gefolgt ist – einige andere Aussagen aus dem Flyer
       hat das Gericht nicht untersagt. Bevor die Piraten in Zukunft noch einmal
       eine juristische Auseinandersetzung mit der AfD riskieren, sollten sie
       vielleicht besser jemanden fragen, der sich damit auskennt.
       
       Durch dieses Eilverfahren ist die Sache allerdings noch nicht endgültig
       geklärt. Die finale Entscheidung fällt in einem anschließenden
       Hauptsacheverfahren.
       
       19 Sep 2013
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20130919.1435.389499.html
 (DIR) [2] http://junge-piraten.de/2013/09/13/abmahnungen-der-afd-an-einzelne-mitglieder/
 (DIR) [3] http://junge-piraten.de/2013/09/19/eine-einstweilige-verfuegung-zur-afd-und-was-sonst-noch-geschah/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Heiser
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Junge Piraten
 (DIR) Alternative für Deutschland (AfD)
 (DIR) Schwerpunkt Bundestagswahl 2021
 (DIR) Piratenpartei
 (DIR) Alternative für Deutschland (AfD)
 (DIR) Junge Piraten
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Alternative für Deutschland: „Die Parteien das Fürchten gelehrt“
       
       Die Eurogegner scheitern im Jahr ihrer Gründung bei der Bundestagswahl
       knapp mit 4,8 Prozent. Viele AfD-Wähler kommen von der FDP.
       
 (DIR) Rechtsstreit zwischen Kleinparteien: AfD geht gegen Junge Piraten vor
       
       Die Jungen Piraten bezeichneten die Alternative für Deutschland in einem
       Flyer als rechts. Dafür gibt es eine Abmahnung, es geht um 20.000 Euro.