# taz.de -- Urteil zu „stop-and-frisk“ in New York: Keine willkürlichen Durchsuchungen
       
       > Die New Yorker Polizei darf nicht mehr willkürlich Menschen auf der
       > Straße anhalten und durchsuchen. Ein Aus für die „stop-and-frisk“-Praxis
       > ist das aber nicht.
       
 (IMG) Bild: Die Absolventen der Polizeiakademie müssen jetzt umlernen.
       
       NEW YORK afp | Ein US-Bundesgericht hat eine zentrale Praxis der
       Verbrechensbekämpfung in New York als verfassungswidrig eingestuft. Das
       willkürliche Anhalten und Durchsuchen von Menschen auf den Straßen der
       Stadt, bekannt als „stop-and-frisk“ („anhalten und durchsuchen“), verstoße
       gegen das Verfassungsrecht auf Schutz gegen unbegründete Durchsuchungen
       sowie gegen die Verfassungsgarantie der Gleichbehandlung vor dem Gesetz,
       urteilte am Montag Richterin Shira Scheindlih.
       
       Eine vollständige Beendigung der stop-and-frisk-Praxis forderte die
       Richterin nicht, sie ordnete allerdings eine unabhängige Überwachung dieses
       Vorgehens der Polizei an um sicherzustellen, dass die Durchsuchungen
       verfassungsgemäß verliefen.
       
       New Yorks Bürgermeister Michael Bloomberg sagte, die geforderte Überwachung
       stelle die knapp 35.000 uniformierten Polizeibeamten der Stadt praktisch
       „unter Zwangsverwaltung“. Er kündigte an, gegen das Urteil Berufung
       einzulegen. Schließlich sei die stop-and-frisk-Strategie eine „zentrale
       Abschreckungsmaßnahme“ durch die in den vergangenen zehn Jahren etwa 8000
       Waffen aus dem Verkehr gezogen worden seien. „Es steht außer Frage, dass
       das anhalten, befragen und durchsuchen zahllose Leben gerettet hat“, sagte
       Bloomberg vor Journalisten.
       
       Scheindlih bemängelte hingegen, die New Yorker Polizei habe „eine
       ungeschriebene Grundregel, ‘die richtigen Leute‘ anzuhalten". In der Praxis
       würden die Beamten dazu ermutigt, insbesondere junge schwarze und
       hispanische Männer zu überprüfen. „Das ist eine Form der Rassenfahndung“,
       kritisierte die Richterin.
       
       ## Vor allem Schwarze und Lations durchsucht
       
       Tatsächlich betrafen die 4,4 Millionen stop-and-frisk-Fälle zwischen Januar
       2004 und Januar 2012 zu 52 Prozent Schwarze, 31 Prozent der Betroffenen
       waren hispanischer Abstammung und nur zehn Prozent Weiße. Gegen die Praxis
       hatte die New Yorker Bürgerrechtsgruppe Center for Constitutional Rights
       Beschwerde eingereicht. Sie bezeichnete das Urteil als „Sieg für alle New
       Yorker“.
       
       Die Überprüfung und Durchsuchung von nicht unmittelbar Verdächtigen gehört
       zu den wichtigsten Maßnahmen, die die New Yorker Behörden ergriffen, um die
       in den 1980er und Anfang der 90er Jahren eskalierende Gewalt in der
       US-Metropole einzudämmen. Die durchschnittliche Zahl der täglichen Morde in
       der Stadt ging von sechs im Jahr 1990 auf nun weniger als einen Mord pro
       Tag zurück.
       
       13 Aug 2013
       
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