# taz.de -- Castorblockade von 2011: Freiluft-Knast war illegal
       
       > Das Landgericht Lüneburg erklärt den Polizeikessel von 2011 für
       > rechtswidrig. Nun sind Schadenersatzklagen der illegal Festgesetzten
       > möglich.
       
 (IMG) Bild: Polizei auf den Schienen: Der Castortransport 2011.
       
       BERLIN taz | Es war die größte Schienenblockade, die das Wendland je erlebt
       hat: Über 3.000 Menschen hatten im November 2011 bei Harlingen die Gleise
       besetzt, auf denen der Castortransport nach Dannenberg rollen sollte.
       
       Rund 1.300 von ihnen wurden, nachdem die Polizei sie nachts von den Gleisen
       getragen hatte, in einem großen Freiluftgefängnis festgesetzt: In einem
       Kreis aus über 100 Polizeifahrzeugen mussten sie trotz Regen und Kälte
       teilweise über 12 Stunden auf einer Wiese ausharren.
       
       Dieses Vorgehen wurde vom Landgericht Lüneburg nun für unrechtmäßig erklärt
       ([1][Beschluss, PDF]). Wichtigster Grund dafür sei, dass die Polizei die
       Festgenommenen nicht unverzüglich einem Richter vorgeführt habe, schreiben
       die Richter in ihrem rechtskräftigen Beschluss. Die Argumentation der
       Polizei, dass dies aus logistischen Gründen nicht möglich war, ließ das
       Gericht nicht gelten.
       
       „Im Hinblick auf die überdurchschnittliche Größe der Demonstration war
       frühzeitig erkennbar, das auch überdurchschnittliche Kapazitäten
       erforderlich sein werden, um die Anhörungen durchführen zu können“, heißt
       es im Beschluss. Dies habe die Polizei gar nicht erst versucht.
       
       Zudem seien Ingewahrsamnahmen nur erlaubt, so die Richter, wenn Straftaten
       zu erwarten seien. Dafür habe es bei dem Demonstranten, der geklagt hatte,
       jedoch keine „konkreten Anhaltspunkte“ gegeben; die Schienenblockaden
       stellten lediglich Ordnungswidrigkeiten dar.
       
       ## 400 bis 800 Euro Schadenersatz
       
       Die Initiative Widersetzen, die die Blockade organisiert hatte, kündigte
       an, dass viele der illegal Festgesetzten nun auf Schadenersatz klagen
       werden. „Nachdem ihre Rechte so unverhältnismäßig verletzt wurden, werden
       viele der Betroffenen jetzt zumindest eine finanzielle Kompensation
       fordern“, sagte Sprecher Knut Hose.
       
       Nach früheren Urteilen hält er je nach Dauer der Festsetzung 400 bis 800
       Euro für realistisch. Zudem will die Gruppe versuchen, die Polizeiführung
       wegen Freiheitsberaubung strafrechtlich zu belangen.
       
       Das hält Christine Röttgers von der Polizei Lüneburg für „wenig
       chancenreich“. Sie hält daran fest, dass die Polizei „nach bestem Wissen
       und Gewissen“ gehandelt habe. Für eine Entschuldigung sieht sie darum
       keinen Anlass. Allerdings wird die Polizei ihren Einspruch bei 237 ähnlich
       gelagerten Fällen nun zurückziehen.
       
       5 Aug 2013
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.widersetzen.de/free.download/Beschluss_Landgericht_LG_20130719.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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