# taz.de -- Maßregelvollzug für Gustl Mollath: Jährlich wird geprüft und angeordnet
       
       > Jährlich muss geprüft werden, ob Mollath noch gefährlich und die
       > Unterbringung verhältnismäßig ist. Nun soll es dazu ein neues Gutachten
       > geben.
       
 (IMG) Bild: Daueraufgabe für die Justiz: Regelmäßig muss entschieden werden, ob Mollath in der Psychiatrie bleiben muss.
       
       FREIBURG taz | Der Kampf um die Freiheit von Gustl Mollath findet auf zwei
       Ebenen statt: Zum einen versuchten seine Anwälte die ursprüngliche
       Psychiatrie-Einweisung im Jahr 2006 anzugreifen. Ihr Antrag auf eine
       Wiederaufnahme des damaligen Verfahrens ist jetzt vorerst gescheitert. 
       
       Daneben muss aber auch jedes Jahr überprüft und erneut angeordnet werden,
       ob er in der Psychiatrie bleiben soll. Dabei wird untersucht, ob Mollath
       weiterhin als gefährlich gilt und ob die weitere Klinikunterbringung noch
       verhältnismäßig ist. Auch gegen diese Fortdauer-Entscheidungen geht Mollath
       mit seinen Unterstützern seit 2011 vor.
       
       Zwar hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg die Fortdauer-Entscheidung des
       Landgerichts Bayreuth für das Jahr 2011 bestätigt, aber Mollaths Anwalt
       Michael Kleine-Cosack hat im Januar 2012 dagegen Verfassungsbeschwerde
       erhoben. Nach Informationen der taz will das Bundesverfassungsgericht
       hierüber voraussichtlich in den kommenden Wochen entscheiden.
       
       In der Verfassungsklage kritisieren die Anwälte, dass die Gefahr, die
       angeblich von Mollath ausgehe, nicht konkretisiert und ausreichend belegt
       sei. Mit zunehmender Zeit in der Psychiatrie werde die Unterbringung auch
       immer unverhältnismäßiger und der Freiheitsanspruch Mollaths immer größer.
       Zudem könne eine eventuelle Gefahr auch mit milderen Mitteln, etwa
       Auflagen, abgewehrt werden.
       
       ## Warten auf ein neues Gutachten
       
       Im Juni 2013 hat das Landgericht Bayreuth erneut die Fortdauer der
       psychiatrischen Unterbringung von Mollath angeordnet. Es gebe keine neue
       Entwicklung, so die Richter, weil sich Mollath jeder Therapie verweigere.
       Auch hiergegen hat Mollath Rechtsmittel eingelegt. Da er nicht krank sei,
       müsse er auch an keiner Therapie teilnehmen.
       
       Die Beschwerde hatte zumindest teilweise Erfolg. Mitte Juli entschied das
       OLG Bamberg, dass bei der Gefährlichkeitsprognose nicht einfach auf alte
       Gutachten abgestellt werden könne. Das Landgericht Bayreuth müsse ein neues
       Gutachten einholen. Das wiederum kann dauern. Sollten die Richter dann an
       der Psychiatrieanordnung festhalten, will Anwalt Kleine-Cosack auch
       hiergegen Verfassungsbeschwerde einlegen.
       
       Parallel hierzu ist eine politische Diskussion über den psychiatrischen
       Maßregelvollzug entbrannt: Bundesjustizministerin Sabine
       Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat vorgeschlagen, die Begutachtung der
       in die Psychiatrie eingewiesenen Straftäter zu verbessern. Schon nach zwei
       (statt bisher fünf) Jahren soll ein externer Gutachter beigezogen werden,
       der den Betroffenen nicht selbst behandelt.
       
       Nach sechs Jahren Unterbringung sollen sogar zwei externe Gutachter
       einbezogen werden. Nach acht Jahren soll die Unterbringung nur fortgeführt
       werden, wenn Straftaten drohen, die die Opfer seelisch oder körperlich
       erheblich schädigen.
       
       25 Jul 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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