# taz.de -- Zu viele Hühner im Stall: Strafbefehle wegen „Bio-Eierskandal“
       
       > Landwirte hatten zu viele Legehennen in ihre Ställe gestopft. Jetzt
       > fordert die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen und Geldauflagen.
       
 (IMG) Bild: Eng, aber bitte nicht illegal eng: Hühner in Bodenhaltung.
       
       BERLIN taz | Im Skandal um überbelegte Hühnerställe hat die
       [1][Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Oldenburg] 26 Strafbefehle
       beantragt. Sieben davon seien inzwischen von Amtsgerichten in Niedersachsen
       erlassen worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstagabend mit. Acht
       weitere Verfahren seien gegen Geldauflagen vorläufig eingestellt worden.
       
       Die Behörde wirft den Eiererzeugern vor, in Ställen 1 bis 50 Prozent mehr
       Hühner untergebracht zu haben als erlaubt war. Die Kennzeichnung der Eier
       als Bio-, Freiland-, Boden- oder Käfighaltung sei nur zulässig, wenn eine
       bestimmte Zahl von Tieren pro Quadratmeter nicht überschritten wird.
       
       Die Beschuldigten müssen sich nun den Ermittlern zufolge wegen
       gewerbsmäßigen Betruges sowie Verstößen gegen das Lebensmittel- und
       Futtermittelgesetzbuch verantworten. Falls sie Bio-Eier verkauft hatten,
       gehe es auch um Verstöße gegen das Ökologische Landbaugesetz.
       
       ## Bewährungsstrafen beantragt
       
       Die Staatsanwaltschaft habe Bewährungsstrafen zwischen sieben Monaten und
       einem Jahr beantragt, hieß es. Als Bewährungsauflagen sollen die
       Eiererzeuger nach dem Willen der Ermittler hohe Geldauflagen zahlen, die
       dem Nettogewinn aus den unzulässigen Eierverkäufen entsprechen.
       
       Die Beschuldigten können die Strafbefehle ablehnen. Dann müssten sie sich
       aber wohl Gerichtsprozessen stellen.
       
       Die Ermittlungen in weiteren rund 125 Verfahren dauern der Behörde zufolge
       noch an. Etwa 50 Fälle hatten die niedersächsischen Ermittler an andere
       Bundesländer abgegeben. Betroffen seien alle Haltungsformen, erklärte die
       Oldenburger Staatsanwaltschaft. Dennoch hatten die meisten Medien den Fall,
       der Ende Februar öffentlich wurde, als „Bio-Eierskandal“ bezeichnet.
       
       19 Apr 2013
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22888&_psmand=165
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jost Maurin
       
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