# taz.de -- Speicherung von Kohlendioxid: Einigung über CCS-Gesetz 
       
       > Bund und Länder einigen sich auf ein Gesetz zur Kohlendioxidspeicherung.
       > Die Länder behalten ein Vetorecht gegen Speicher, akzeptieren aber
       > Pipelines.
       
 (IMG) Bild: Beim Streit um die Kohlendioxidspeicherung wurde viel Dampf abgelassen.
       
       BERLIN taz | Nach monatelangem Streit zwischen Bund und Ländern gibt es
       eine Einigung über das Gesetz zur unterirdischen Speicherung von
       Kohlendioxid. Die zuständige Arbeitsgruppe einigte sich am Mittwoch darauf,
       dass die zulässigen Speicher mit maximal 1,3 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr
       weniger als halb so viel aufnehmen dürfen wie zuvor geplant.
       
       Zudem behalten die Länder das Recht, Speicher auf ihrem Gebiet abzulehnen.
       Gegen diese Klausel hatte sich bisher vor allem Brandenburg gewehrt, mit
       dem Argument, die Technik müsse entweder überall zulässig sein oder
       nirgends. Die Abscheidung und Speicherung von CO2, von der englischen
       Bezeichnung Carbon Capture and Storage CCS abgekürzt, wird von der EU
       gefördert. Deutschland hat bisher keine gesetzliche Regelung.
       
       Teil des Kompromisses, der am Mittwochabend vom Vermittlungsausschuss
       wurde, ist eine ergänzende Erklärung, wonach die Länder den Aufbau einer
       „transeuropäischen Infrastruktur“ für CO2 begrüßen. Die ebenfalls
       umstrittenen Pipelines sind demnach möglich. Hintergrund dieser Regelung
       ist offenbar, dass ein Speicher nach dem Aus das Vattenfall-Projekts im
       brandenburgischen Jänschwalde in Deutschland derzeit gar nicht geplant ist.
       
       Ein Transport von CO2 in andere Länder – etwa nach Polen – ist aber eine
       Option. Dagmar Enkelmann, brandenburgische Bundestagsabgerodnete der
       Linken, kritisierte den Kompromiss. „Die bessere Lösung, die den
       EU-Vorgaben ebenfalls genügt hätte, wäre ein Verbotsgesetz gewesen“, sagte
       sie der taz.
       
       27 Jun 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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