# taz.de -- Kommentar Kulturtaxe: Berechtigte Zweifel
       
       > Daran, dass Kultursenator Stuth im Zweifel die Kulturtaxe gegen
       > Begehrlichkeiten aus anderen Behörden verteidigen wird, sind Zweifel
       > angebracht.
       
 (IMG) Bild: Möglicherweise verfassungswidrig: Die soganannte Bettensteuer.
       
       Der Einspruch der Hotelbranche gegen die Kulturtaxe ist wie ein
       altbekannter Reflex: Da will mir jemand was wegnehmen, also haue ich ihm
       auf die Finger. Aber will ihnen denn tatsächlich jemand was wegnehmen?
       Geplant ist, ein Viertel der durch die Kulturtaxe eingenommen Summe ins
       Stadtmarketing zu stecken. Was den Hoteliers direkt zugute käme. Den Rest
       der Summe will Kultursenator Stuth wiederum nicht ins Altonaer Museum
       stecken, sondern Kulturevents zugute kommen lassen, die darauf angelegt
       sind, ins Land hinauszustrahlen und Menschen in der Ferne anzusprechen.
       Wogegen die Hoteliers eigentlich auch nichts einzuwenden haben dürften,
       oder?
       
       In Weimar wird eine Kulturtaxe auf Übernachtungen übrigens bereits seit
       2005 erhoben - ohne dass die Branche dagegen geklagt hätte. Wenn in Hamburg
       die Hoteliers nun gegen die Kulturtaxe Sturm laufen, heißt das zum einem,
       dass Hamburg leider keine Kulturstadt ist. Und zum anderen, dass die
       Hotelbranche Stuth auch nicht zutraut, daran etwas zu ändern.
       
       Zu Recht. Die Abgabe auf Übernachtung wird, wenn sie kommt, rechtlich nicht
       zweckgebunden sein. Und wenns dann Begehrlichkeiten aus anderen Behörden
       gibt: Können wir uns da Stuth, wenn schon nicht als Retter der Kultur, so
       wenigstens der Kulturtaxe vorstellen? Nichts spricht bislang dafür.
       
       25 Oct 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Maximilian Probst
       
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