# taz.de -- US-Drohnenangriffe im Jemen: Deutschland darf untätig bleiben
       
       > Die Kläger sind gescheitert: Berlin muss den USA nicht untersagen, die
       > Militärbasis Ramstein für Drohnenangriffe im Jemen zu nutzen.
       
 (IMG) Bild: Nach einem Angriff: Jemeniten betrachten die Trümmer eines Hauses.
       
       KÖLN taz | Keine Chance für die Opfer: Die Bundesregierung muss den USA
       nicht untersagen, ihre Militärbasis im rheinland-pfälzischen Ramstein für
       Drohnenangriffe zu nutzen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch
       entschieden. Es wies die Klage von drei Jemeniten ab, die bei einem
       US-Angriff 2012 zwei Verwandte verloren hatten. Sie sei „in der Sache
       unbegründet“, sagte die Vorsitzende Richterin Hildegund Caspari-Wierzoch.
       
       Der Fall: Am 29. August 2012 explodierten fünf Raketen in Khashamir, einem
       Dorf im Osten Jemens. Sie wurden von US-Drohnen abgefeuert und sollten drei
       mutmaßliche al-Qaida-Terroristen ausschalten. Bei dem Angriff starben auch
       zwei Gäste einer Hochzeit: der Imam Salim und der Dorfpolizist Walid bin
       Ali Jaber. Die beiden waren in der Region aktiv gegen al-Qaida eingetreten.
       
       Faisal bin Ali Jaber, Onkel und Schwager der zwei Toten, und zwei weitere
       Verwandte, Ahmed und Khaled bin Ali Jaber, hatten den Angriff überlebt. Im
       Oktober 2014 verklagten sie die Bundesrepublik.
       
       Ihr Vorwurf: Über die US-Militärbasis im pfälzischen Ramstein wurden Daten
       aus den USA zu den Drohnen geleitet. Nach dem Grundgesetz und dem
       Völkerrecht sei die Bundesregierung jedoch zur Unterbindung von Gefahren
       für Leib und Leben verpflichtet, die von deutschem Staatsgebiet ausgehen.
       
       Drohnenangriffe sind völkerrechtlich höchst umstritten: Die USA attackieren
       immer wieder Terrorverdächtige in Kriegsgebieten, ohne dass gegen sie
       Gerichtsurteile vorliegen. Dabei werden häufig unbeteiligte Zivilisten
       getötet.
       
       ## Richter sehen keine Handlungszwänge
       
       Der Argumentation der Kläger folgte das Kölner Gericht nicht. Zwar könnten
       sie sich tatsächlich auf eine Schutzpflicht der Bundesregierung berufen.
       Aber daraus ließen sich keine Handlungszwänge Deutschlands gegenüber den
       USA ableiten.
       
       „Die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, den USA die Nutzung der Air
       Base Ramstein für die Durchführung von Drohnenangriffen im Jemen zu
       untersagen“, urteilten die Richter. Der Regierung stünden durch die
       Gewaltenteilung außenpolitische Handlungsspielräume zu. Dazu gehöre auch
       die Bewertung, ob Drohnen völkerrechtswidrig seien. Die Kläger prüfen nun
       Rechtsmittel gegen das Urteil.
       
       Zeitgleich protestierte in Berlin das Bündnis „Stoppt den US-Drohnenkrieg
       via Ramstein“ vor dem Bundestag. Die Demonstranten forderten den
       Generalbundesanwalt auf, wegen „außergerichtlicher Tötungen“ Ermittlungen
       gegen die US-Soldaten in Ramstein einzuleiten. Aufgerufen hatten
       Organisationen aus dem Spektrum der traditionellen Friedensbewegung wie die
       DFG-VK und die Internationale Liga für Menschenrechte.
       
       27 May 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Helke Ellersiek
       
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