# taz.de -- Verfügung gegen Sudans Präsident: Al-Baschir sitzt in Südafrika fest
       
       > Sudans Präsident wird mit internationalem Haftbefehl gesucht. Trotzdem
       > reiste er zum AU-Gipfel. Nun darf er Südafrika nicht mehr verlassen.
       
 (IMG) Bild: Mit Haftbefehl gesucht: Omar al-Baschir, hier im Januar in Riad.
       
       BERLIN taz | Es sollte ein Routinegipfel werden. Aber noch vor seiner
       Eröffnung am Sonntag wurde der 25. Staatengipfel der Afrikanischen Union
       (AU) im südafrikanischen Johannesburg von einem einzigen Teilnehmer
       überschattet: Sudans Präsident Omar Hassan al-Bashir, der am späten Samstag
       angereist war und gegen den Haftbefehle des Internationalen
       Strafgerichtshofs in Den Haag anhängig sind.
       
       Ein Gericht in Pretoria verfügte am Sonntagmittag per Eilerlass, Bashir
       dürfe Südafrika nicht wieder verlassen, bevor es keine richterliche
       Entscheidung darüber gibt, ob dieser Haftbefehl in Südafrika vollstreckt
       wird. Geklagt auf Vollstreckung hatte die Menschenrechtsguppe South Africa
       Litigation Centre (SALC). Die Verhandlung darüber begann am
       Sonntagnachmittag. Am späten Nachmittag vertagte Richter Hans Fabricius die
       Beratungen auf Montag und bestätigte derweil das Ausreiseverbot.
       
       Den Haag sucht Bashir seit 2009 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit
       im Rahmen von Angriffen auf die Zivilbevölkerung der westsudanesischen
       Region Darfur im Jahre 2003 und danach. 2010 wurden die Haftgründe in einem
       zweiten Haftbefehl auf den Verdacht der Mittäterschaft bei Völkermord
       erweitert. In Darfur sind seit 2002 mehrere Hunderttausend Menschen getötet
       und mehrere Millionen vertrieben worden, zumeist Opfer arabischer Milizen,
       die von Sudans Regierung aufgebaut und ausgerüstet wurden.
       
       Die Haftbefehle sind umstritten, denn Sudan ist nicht Mitglied des
       Internationalen Strafgerichtshofs. Dass Den Haag gegen Bashir überhaupt
       Ermittlungen einleiten konnte, ist einem Votum des UN-Sicherheitsrats zu
       verdanken. Sudans Regierung erkennt die Zuständigkeit des Strafgerichtshofs
       nicht an und wird darin von der AU unterstützt. 2014 beschloss ein
       AU-Gipfel, dass afrikanische Amtsträger vor dem Strafgerichtshof Immunität
       genießen. Aber vor dem aktuellen AU-Gipfel erinnerte der Strafgerichtshof
       in einer Stellungnahme an die Pflicht seiner Mitgliedstaaten – zu denen
       Südafrika gehört –, seine Haftbefehle zu vollstrecken. Südafrikas Regierung
       argumentiert jetzt vor Gericht, sie habe auf einer Kabinettssitzung
       beschlossen, sich stattdessen an den AU-Gipfelbeschluss zu halten.
       
       Berichten zufolge wurden südafrikanische Diplomaten bei einem Treffen in
       Den Haag vor dem AU-Gipfel ausdrücklich auf die Verpflichtung zur
       Vollstreckung des Haftbefehls hingewiesen, sollte Bashir südafrikanischen
       Boden betreten. Noch 2012 hatte Malawi darauf verzichtet, einen AU-Gipfel
       abzuhalten, um dieser Verpflichtung entgehen zu können. Südafrika und
       offenbar auch Bashir selbst gingen anscheinend davon aus, dass diesmal kein
       Risiko bestehe.
       
       Wie das ausgeht, ist völlig offen. Den Gipfel hat es gehörig
       durcheinandergebracht. Der Auftakt Sonntagmittag verzögerte sich, die
       Staatschefs verschwanden zu einer Sondersitzung hinter verschlossenen Türen
       – ob mit Bashir oder ohne, blieb unklar. Zum gemeinsamen Gipfelfoto stellte
       sich Bashir in die erste Reihe, nur zwei Plätze entfernt vom
       UN-Untergeneralsekretär Jan Elliason, früher UN-Darfur-Sonderbeauftragter.
       
       14 Jun 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dominic Johnson
       
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