# taz.de -- Kommentar Rühe-Kommission: Bundestag darf weiter abnicken
       
       > Das Parlament soll weiterhin über Auslandseinsätze der Bundeswehr
       > entscheiden dürfen – meistens jedenfalls. Zugestimmt wird eh immer.
       
 (IMG) Bild: Soldaten auf der Besuchertribüne des Bundestages: Von unten haben sie nichts zu befürchten.
       
       Die Bundeswehr darf Parlamentsarmee bleiben, weil das Parlament ohnehin
       stets zuverlässig und schnell alles abnickt, was sich die Regierung an
       Auslandseinsätzen der Bundeswehr wünscht. Das ist, etwas böse formuliert,
       die Quintessenz des Berichts der „Kommission zur Überprüfung und Sicherung
       der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der
       Bundeswehr“, den Exverteidigungsminister Volker Rühe am Dienstag
       Bundestagspräsident Norbert Lammert überreicht hat.
       
       Über 140 Anträge für die Entsendung deutscher Soldaten ins Ausland stellten
       seit 1994 die Bundesregierungen von Kohl über Schröder bis Merkel. Allesamt
       wurden sie positiv entschieden - egal wie fragwürdig der jeweilige Einsatz
       war. Auch seien Verzögerungen von EU- und Nato-Einsätzen nicht
       festzustellen gewesen, konstatiert die Rühe-Kommission.
       
       Vor diesem Hintergrund per pauschalem Vorratsbeschluss die
       Beteiligungsrechte des Parlaments massiv einzuschränken, wie dies einige
       Außen- und Verteidigungspolitiker der Union gefordert haben, scheint da
       selbst aus Regierungssicht absurd. So überrascht es nicht, dass die von
       Linkspartei und Grünen boykottierte Kommission dieses Ansinnen zurückweist.
       
       Die Rühe-Kommission hat geliefert, was die Regierungskoalition bestellt
       hat. Denn ihr Auftrag war nicht, den Parlamentsvorbehalt generell infrage
       zu stellen, sondern „Möglichkeiten der Abstufung der Intensität
       parlamentarischer Beteiligung nach der Art des Einsatzes“ zu untersuchen.
       Genau das hat sie gemacht.
       
       Das Ergebnis: Nicht mehr jeder bewaffnete Einsatz soll künftig als
       bewaffneter Einsatz definiert werden. Das bedeutet eine faktische
       Einschränkung der Parlamentsrechte - was selbst dann problematisch ist,
       wenn der Bundestag wie bisher nur formal seine Rechte wahrnimmt.
       
       16 Jun 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
       
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