# taz.de -- Urteil zu Online-Flugbuchungen: Endpreis von Anfang an
       
       > Fluggesellschaften müssen Verbrauchern immer den Gesamtpreis des Fluges
       > anzeigen – und nicht erst am Ende Steuern und Gebühren draufschlagen.
       
 (IMG) Bild: Jeder Flug hat seinen Preis – und der sollte von Anfang an bekannt sein
       
       KARLSRUHE rtr | Fluggesellschaften müssen ihren Kunden bei der
       Online-Buchung stets den kompletten Endpreis der Flugtickets anzeigen. Der
       angegebene Gesamtpreis müsse „von Anfang an“ und nicht erst beim letzten
       Buchungsschritt Steuern, Gebühren und Zuschläge einschließen, entschied der
       Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag. Dabei geht es etwa um Flughafen- und
       Servicegebühren sowie den Kerosinzuschlag. Damit war eine Klage des
       Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen Air Berlin erfolgreich.
       
       Der BGH betonte, die geforderten Informationen gewährleisteten die
       Transparenz bei der Preisangabe. In dem Verfahren hatte bereits der
       Europäische Gerichtshof (EuGH) im Januar 2015 entsprechende Vorgaben
       gemacht, denen der BGH nun in seiner abschließenden Entscheidung folgte.
       (Az. I ZR 29/12)
       
       Die bereits vor sieben Jahren eingereichte Klage der Verbraucherschützer
       richtete sich gegen ein von Air Berlin bis Ende 2008 angewandtes
       Online-Buchungssystem, das 2009 modifiziert wurde. Kunden bekamen nach
       Eingabe von Datum, Abflug- und Zielort eine Tabelle mit den Preisen
       ausgewählter Flüge angezeigt.
       
       Doch die ausgewiesenen Preise waren viel zu niedrig, weil sie weder
       Steuern, Flughafengebühren noch Kerosinzuschläge enthielten. Diese Angaben
       waren in einem „gesonderten Kasten“ auf der Website aufgeführt. Auch die
       Bearbeitungsgebühr (“Service Charge“) für die Zahlung per Lastschrift oder
       Kreditkarte wurde zunächst nicht in den Endpreis eingerechnet und erst im
       letzten Buchungsschritt ausgewiesen.
       
       Inzwischen hat die Airline ihr Buchungssystem geändert. „Seit Beginn des
       Verfahrens im Jahre 2008 hat Air Berlin ihren Internetauftritt an die sich
       stetig verändernden Bedürfnisse der Verbraucher kontinuierlich angepasst
       und erfüllt damit bereits heute alle rechtlichen Anforderungen“, sagte eine
       Sprecherin der Fluggesellschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur Reuters.
       
       30 Jul 2015
       
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