# taz.de -- NSA-Untersuchungsausschuss: Einblick in die Geheimdienst-Liste
       
       > Mitglieder des Gremiums erfahren, wen der Bundesnachrichtendienst
       > ausspioniert hat. Die Öffentlichkeit erfährt es nicht.
       
 (IMG) Bild: Neben Kurt Graulich (M.) erhalten nun auch andere Mitglieder des NSA-Ausschusses Einblick in geheime Selektorenlisten.
       
       BERLIN taz | Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses dürfen seit Montag
       eine geheime Selektorenliste des BND einsehen. Die Liste beinhaltet
       E-Mail-Adressen, Telefonnummern und andere Daten von Menschen, die der
       Nachrichtendienst – möglicherweise rechtswidrig – ausspioniert hat.
       
       Das Dokument liegt im Kanzleramt für den Ausschussvorsitzenden Patrick
       Sensburg (CDU) und die Obleute der Fraktionen bereit. Die Abgeordneten
       dürfen der Öffentlichkeit allerdings nicht im Detail über den Inhalt
       berichten. Zudem bleibt die brisantere NSA-Selektorenliste weiterhin unter
       Verschluss.
       
       Für die NSA-Liste interessiert sich der Untersuchungsausschuss schon seit
       Monaten. Sie beinhaltet Daten von Menschen, die der BND nicht aus eigenem
       Antrieb, sondern im Auftrag des amerikanischen Geheimdienstes ausspioniert
       hatte. Die Bundesregierung verweigert den Abgeordneten jedoch, auch dieses
       Dokument einzusehen.
       
       Einblick hatte bisher nur ein sogenannter Sonderermittler des Bundestags,
       auf den sich Sozialdemokraten und Union geeinigt hatten: Kurt Graulich,
       ehemaliger Bundesrichter und SPD-Mitglied. Die Opposition zweifelt an
       seiner Unabhängigkeit und möchte die Liste daher selber sehen.
       
       Die BND-Liste, um die es jetzt geht, hatte der deutsche Geheimdienst ohne
       Auftrag aus den USA erstellt. Um dieses Dokument hatte sich bisher ein
       anderer Bundestagsausschuss gekümmert: das Parlamentarische
       Kontrollgremium. Einige seiner Mitglieder haben bereits Einblick in die
       Liste. In den vergangen Wochen sickerte durch, dass sie darin Daten von
       europäischen Beamten, Politikern und Institutionen gefunden haben.
       
       Dass nun auch Mitglieder des U-Ausschusses diese Liste sehen dürfen, hat
       vor allem einen Sinn: Sie sollen prüfen, ob die BND-Liste weiterhin Sache
       des Parlamentarischen Kontrollgremiums bleiben kann oder ob sie die
       Hintergründe des Dokuments selbst ermitteln wollen. In diesem Fall müsste
       der Untersuchungsauftrag unter Umständen geändert werden.
       
       23 Nov 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tobias Schulze
       
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