# taz.de -- Bundeswehr in Syrien: Laut Gutachten rechtswidrig
       
       > Die ersten Aufklärungs-Tornados und ein Tankflugzeug werden in die Türkei
       > verlegt. Ein Rechtsgutachten der Linken stuft die Mission als
       > rechtswidrig ein.
       
 (IMG) Bild: Der Luftwaffen-Airbus startet am Donnerstag mit einem Vorauskommando und Material in Richtung Türkei
       
       BERLIN dpa | Ein Rechtsgutachten für die Linke im Bundestag kommt zu dem
       Schluss, dass der Syrien-Einsatz der Bundeswehr rechtswidrig ist. „Die von
       der Bundesregierung in Anspruch genommene rechtliche Begründung für die
       Entsendung deutscher Streitkräfte nach Syrien ist unhaltbar“, heißt es in
       dem 11-seitigen Papier des emeritierten Rechtsprofessors Norman Paech, das
       die Linksfraktion am Donnerstag vorstellen will.
       
       Für den Völkerrechtler und ehemaligen Bundestagsabgeordneten der Linken ist
       entscheidend, dass der syrische Staat nicht für die Terroranschläge
       verantwortlich ist. Deswegen dürften ohne seine Erlaubnis auch keine Bomben
       auf sein Staatsgebiet abgeworfen werden, argumentiert er.
       
       Am Donnerstag starten die ersten „Tornado“-Aufklärungsjets der Bundeswehr
       und ein Tankflugzeug in die Türkei. Von dort sollen sie ab Januar die
       Luftangriffe gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien
       und im Irak unterstützen. Die Fregatte „Augsburg“ schützt schon jetzt den
       Flugzeugträger „Charles de Gaulle“, von dem französische Jagdbomber
       starten.
       
       Die Bundesregierung beruft sich in ihrer rechtlichen Begründung des
       Einsatzes unter anderem auf das in der UN-Charta festgeschriebene Recht auf
       „kollektive Selbstverteidigung“ nach den Terroranschlägen von Paris. Nach
       Ansicht Paechs greift die UN-Charta bei dem Bundeswehreinsatz nicht.
       
       ## Gang vors Verfassungsgericht?
       
       „Das Völkerrecht besteht nach wie vor darauf, dass ein Staat nur dann
       angegriffen werden kann, wenn ihm die Terroranschläge, die von seinem
       Territorium ausgehen, zugerechnet werden können“, schreibt er. „Dies ist
       ein Gebot der Souveränität und territorialen Integrität sowie des
       zwingenden Gewaltverbots, die nur mit Zustimmung Syriens aufgehoben werden
       können.“ Diese Zustimmung gibt es für Angriffe der Anti-IS-Allianz nicht.
       
       Ob die Linke gegen den Einsatz vor das Bundesverfassungsgericht zieht, ist
       auch nach Vorlage des Gutachtens unklar. Alle drei möglichen Klagewege sind
       für die Fraktion nur schwer zu beschreiten. Bei einer Organklage der
       Fraktion muss nachgewiesen werden, dass Parlamentsrechte eingeschränkt
       wurden. Das dürfte in diesem Fall schwierig werden. Das Parlament hat mit
       großer Mehrheit zugestimmt.
       
       Für eine Normenkontrollklage fehlen der Linken auch dann die Stimmen im
       Bundestag, wenn sie die Grünen auf ihre Seite ziehen. Beide
       Oppositionsparteien zusammen kommen nicht auf die erforderlichen 25 Prozent
       der Sitze. Bleibt nur noch die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen. Das
       könnte beispielsweise ein Soldat sein, der in den Einsatz geschickt werden
       soll. Der dürfte für die Linke aber schwer zu finden sein.
       
       10 Dec 2015
       
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