# taz.de -- Kommentar Rüstungsexportzahlen: Gabriel und die Wummen
       
       > Der Bundeswirtschaftsminister stellt die Exportzahlen zur Rüstung vor.
       > Ein Gesetz soll folgen. Die Ankündigungen verheißen nichts Gutes.
       
 (IMG) Bild: Will heraus in die Welt: das Sturmgewehr HK 417-BW in der Firmenzentrale von Heckler&Koch.
       
       Wenn Sigmar Gabriel am heutigen Freitag die neuen Rüstungsexportzahlen
       vorstellt, ist eines sicher und eines wahrscheinlich.
       
       Sicher ist: Die Zahl der Ausfuhrgenehmigungen ist im vergangenen Jahr
       gestiegen. Schon im ersten Halbjahr 2015 hat die Regierung nämlich mehr
       Waffengeschäften zugestimmt als im gesamten Jahr 2014. Wahrscheinlich ist:
       Um zu beschwichtigen, wird Gabriel auf sein angekündigtes
       Rüstungsexportgesetz verweisen.
       
       Als er vor vier Wochen gestehen musste, dass die Zahl der Exporte nach
       Saudi-Arabien gestiegen ist, hat er es schließlich genauso gemacht.
       Zumindest teilte der Wirtschaftsminister damals mit, eine
       Rüstungsexportgesetzkommission einzuberufen. Verkündet er nun, dass er
       damit ernst macht, sind ihm gute Schlagzeilen sicher. Verdient hätte er sie
       aber nicht.
       
       Denn wichtig ist nicht, dass ein Gesetz kommt. Wichtig ist, was im Gesetz
       steht. Und da verheißen Gabriels Ankündigungen nichts Gutes. Im Januar
       dachte er laut darüber nach, alle bestehenden Vorgaben zu Waffenexporten in
       einem Gesetz zusammenzufassen. Bisher sind diese Vorgaben über diverse
       Gesetze und Richtlinien verteilt.
       
       Dazu gehören unter anderem die „Grundsätze der Bundesregierung für den
       Export von Rüstungsgütern“. Diese Grundsätze sind bisher nur eine Art
       freiwillige Selbstverpflichtung. Wer vermutet, dass die Regierung gegen sie
       verstößt, kann also nicht klagen. Wird die Selbstverpflichtung zum Gesetz,
       wäre dies möglich.
       
       ## Die vielen Ausnahmefälle
       
       An der Exportpraxis ändert sich dadurch aber noch nichts. Ein Beispiel: In
       den Grundsätzen steht, dass die Regierung „grundsätzlich“ die Ausfuhr von
       Waffen verbietet, wenn der Käufer damit Menschenrechte verletzten will. Das
       Wort „grundsätzlich“ klingt endgültig, in Wahrheit öffnet es aber ein
       Schlupfloch. Denn wer nur grundsätzlich keine Genehmigung erteilt, kann in
       Ausnahmefällen doch ein Auge zudrücken.
       
       Bundesregierungen handhaben es seit Jahren so, wenn sie von ihren eigenen
       Prinzipen abweichen und Waffendeals mit Saudi-Arabien genehmigen – trotz
       Menschenrechtsverletzungen. Ob Gerichte diese Auslegung unterbinden würden,
       ist zumindest fraglich. Wer wirklich ausschließen will, dass deutsche
       Unternehmen Waffen in Diktaturen verkaufen, müsste also ein Gesetz
       schreiben, in dem das Wort „grundsätzlich“ gar nicht vorkommt.
       
       Ob Gabriel das will? Unwahrscheinlich. Ob Gabriel das durchsetzen könnte?
       Wohl kaum. Der Vizekanzler hat nämlich auch noch einen Koalitionspartner.
       Und die Union hat bereits klargemacht , was sie von einem
       Rüstungsexportgesetz hält: überhaupt nichts. Und zwar ganz grundsätzlich.
       
       19 Feb 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tobias Schulze
       
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