# taz.de -- Verfassungsrat in Frankreich: Ausnahmezustand abgenickt
       
       > Durchsuchungen und Versammlungsverbote sind weitgehend rechtens, meint
       > der Verfassungsrat. Einen Verstoß gegen die Verfassung fand er aber doch.
       
 (IMG) Bild: Hat den Verfassungsrat hinter sich: Francois Hollande.
       
       PARIS afp | Der französische Verfassungsrat hat zentrale Punkte des nach
       den Anschlägen von Paris verhängten Ausnahmezustands gebilligt.
       Hausdurchsuchungen ohne richterliche Anordnung auch in der Nacht sowie
       Versammlungsverbote seien kein Verstoß gegen das französische Grundgesetz,
       urteilten die Verfassungshüter am Freitag in Paris.
       
       Damit wurden zwei Klagen einer Menschenrechtsorganisation abgewiesen. Der
       Verfassungsrat kassierte aber eine im Ausnahmezustand festgehaltene
       Regelung: Dass Polizisten während einer Hausdurchsuchungen Kopien etwa von
       Computerfestplatten anfertigten, verstoße gegen die Verfassung.
       
       Der Gesetzgeber habe nicht ausreichend „rechtliche Garantien“ für ein
       Gleichgewicht zwischen der „Achtung des Privatlebens“ und der
       „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“ festgeschrieben.
       
       Staatschef François Hollande hatte den Ausnahmezustand, der den Behörden in
       Krisenzeiten umfassende Befugnisse einräumt, nach den Anschlägen vom 13.
       November mit 130 Toten ausgerufen. Am Dienstag billigte die
       Nationalversammlung eine neuerliche Verlängerung des Notstands um drei
       Monate bis zum 26. Mai.
       
       Der Ausnahmezustand erlaubt unter anderem nächtliche Wohnungsdurchsuchungen
       ohne richterlichen Beschluss, Versammlungsverbote und Hausarrest für
       mutmaßliche Gefährder.
       
       ## Zustimmung des Senats steht noch aus
       
       Seit den Anschlägen wurden auf dieser Grundlage mehr als 3.200 Wohnungen
       durchsucht, mehr als 400 Menschen wurden zwischenzeitlich unter Hausarrest
       gestellt. Versammlungsverbote gab es in den Wochen nach den Anschlägen,
       insbesondere am Rande der UN-Klimakonferenz.
       
       Bereits im Dezember urteilte der Verfassungsrat, die im Ausnahmezustand
       verankerte Maßnahme des Hausarrestes sei verfassungskonform.
       
       Hollande will den Ausnahmezustand, der bislang lediglich gesetzlich
       geregelt ist, in die Verfassung aufnehmen. Eine entsprechende
       Verfassungsänderung wurde bereits von der Nationalversammlung gebilligt,
       muss nun aber noch in den Senat.
       
       Nötig ist dann noch eine Mehrheit von drei Fünfteln der abgegebenen Stimmen
       bei einer gemeinsamen Sitzung von Abgeordneten und Senatoren.
       
       19 Feb 2016
       
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