# taz.de -- Kommentar Keine Loveparade-Anklage: Versprochenes bleibt uneingelöst
       
       > Die Justiz ist unfähig, auch nur einen mutmaßlichen Verantwortlichen der
       > Loveparade-Katastrophe vor Gericht zu bringen. Das ist ein Skandal.
       
 (IMG) Bild: Den Hinterbliebenen der Loveparade-Opfer bleiben nur noch Trauer und Wut
       
       Skandalös. Empörend. Ungeheuerlich. Dass das Landgericht Duisburg den
       Prozess um die Loveparade-Katastrophe abgelehnt hat, dazu fielen einem noch
       viele Worte ein – und einige davon wären sicherlich justiziabel. Auf die
       fürchterliche Tragödie folgt die bittere Farce. Fast sechs Jahre nach der
       Katastrophe in Duisburg ist von der juristischen Aufarbeitung nur noch ein
       Trümmerhaufen geblieben.
       
       Eine fatale Mischung aus Größenwahn, Inkompetenz und
       Verantwortungslosigkeit hat zu der Loveparade-Katastrophe am 24. Juli 2010
       geführt. 21 Menschen verloren ihr Leben, mindestens 652 erlitten
       Verletzungen und Tausende FestivalbesucherInnen wurden traumatisiert.
       
       „Ihnen allen und nicht zuletzt uns selbst sind wir es schuldig, das
       Geschehene und Unfassbare lückenlos aufzuklären“, hatte
       NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft damals bei der Trauerfeier mit
       tränenerstickter Stimme gesagt. Man müsse und werde eine Antwort auf die
       Fragen finden, wer Schuld trage und wer verantwortlich sei, versprach sie.
       
       Das Versprechen ist – zumindest auf juristischer Ebene – uneingelöst
       geblieben. Immerhin haben die Duisburger Bürgerinnen und Bürger ihren
       damaligen Oberbürgermeister Adolf Sauerland vor vier Jahren per Abwahl dazu
       gezwungen, jene politische Verantwortung zu übernehmen, die er partout
       nicht übernehmen wollte. Die strafrechtliche Aufarbeitung ist hingegen dank
       des Versagens der Staatsanwaltschaft komplett gescheitert.
       
       Die Entscheidung des Duisburger Landgerichts widerspricht zwar dem
       Gerechtigkeitsgefühl nicht nur der Hinterbliebenen. Trotzdem war sie leider
       folgerichtig. War es Fahrlässigkeit, Ignoranz oder Inkompetenz, die Anklage
       auf einem höchst fragwürdigen Gutachten aufzubauen?
       
       Den Hinterbliebenen der Opfer bleibt nur ihre Trauer – und ihre Wut auf
       eine Justiz, die sich unfähig gezeigt hat, auch nur einen einzigen
       mutmaßlich Verantwortlichen für die schrecklichen Geschehnisse vor Gericht
       zu bringen. Das ist zu wenig.
       
       5 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
       
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