# taz.de -- Verfahren zum Loveparade-Unglück: Verteidiger greifen Gutachten an 
       
       > Anwälte der Beschuldigten zweifeln ein zentrales Dokument der
       > Anklageschrift an. Bei der Tragödie waren in Duisburg 21 Menschen
       > gestorben und über 500 verletzt worden. 
       
 (IMG) Bild: Gedenkkerzen für die Opfer des Unglücks.
       
       DUISBURG dpa | Im Verfahren um die Loveparade-Katastrophe von Duisburg
       haben mehrere Anwälte der Beschuldigten ein zentrales Gutachten für die
       Staatsanwaltschaft angegriffen. Die Verteidiger würden das Gutachten sowohl
       inhaltlich als auch formal anzweifeln, sagte ein Sprecher des Duisburger
       Landgerichts am Freitag. Das Gericht prüft zurzeit die Zulassung der
       Anklage. Bei der Tragödie am 24. Juli 2010 waren in Duisburg 21 Menschen
       ums Leben gekommen und über 500 verletzt worden.
       
       Die Süddeutsche Zeitung hatte zuvor berichtet, eine Mitarbeiterin des
       britischen Sachverständigen Keith Still sei möglicherweise befangen
       gewesen. Die Expertin habe neben ihrer Gutachter-Tätigkeit gleichzeitig für
       das NRW-Innenministerium in einer Arbeitsgruppe gesessen, die sich
       ebenfalls mit der Loveparade beschäftigte.
       
       Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte die Teilnahme der Beraterin
       an der Arbeitsgruppe. Die zwölfköpfige Runde bestehend aus
       Brandschutzexperten, Rettungskräften und Veranstaltern habe ehrenamtlich
       zentrale Punkte zum Thema Sicherheit bei Großveranstaltungen
       zusammengetragen. Der Süddeutschen Zeitung sagte die Expertin, sie habe bei
       dem Gutachten nur organisatorische Hilfe geleistet.
       
       Die Staatsanwaltschaft Duisburg hatte unter Verweis auf die Feststellungen
       des „international anerkannten Sachverständigen“ erklärt, Maßnahmen der
       Polizei seien nicht „ursächlich für den tragischen Ausgang der Loveparade“
       gewesen. Angeklagt sind sechs Mitarbeiter der Stadt und vier Angestellte
       des Veranstalters. Polizisten gehören nicht zu den Angeklagten. Nach der
       Katastrophe waren zunächst auch Polizisten unter Verdacht geraten, falsch
       reagiert zu haben.
       
       Das Landgericht werde „die Anklage genau prüfen und auch diese Dinge, wer,
       wann mit wem gearbeitet hat, berücksichtigen“, sagte der Gerichtssprecher.
       Wenn es zu einem Hauptverfahren komme, liege es jedoch immer noch im
       Ermessen des Gerichts, selbst einen Gutachter auszuwählen, sagte der
       Sprecher des Landgerichts Duisburg.
       
       Die Entscheidung des Landgerichtes über die Zulassung der Anklage wird
       nicht vor Herbst erwartet. Gerade erst wurde eine Frist weiter nach hinten
       geschoben: Das Gericht sei der Bitte der Verteidiger nachgekommen, den
       Zeitraum für die Stellungnahme der Beschuldigten um einen Monat bis Mitte
       Oktober zu verlängern, sagte der Sprecher.
       
       29 Aug 2014
       
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