# taz.de -- Wie würde Berlin auf Terror reagieren?: Nach dem Katastrophenfall
       
       > Lautsprecherwagen und Satelliten im Einsatz: Im Falle eines Attentats wie
       > in Brüssel gibt das Katastrophenschutzgesetz die Regeln vor.
       
 (IMG) Bild: Nach den Anschlägen von Brüssel laufen Polizisten am Flughafen Tegel Streife.
       
       Was wäre, wenn am Hauptbahnhof eine Bombe explodiert oder sich am Flughafen
       Tegel ein Attentäter in die Luft sprengt? Welche Maßnahmen würden in der
       Stadt ergriffen? Auch wenn sich nach den Anschlägen von Brüssel erneut
       viele diese Frage stellen – im Detail beantworten lässt sie sich nicht,
       denn dafür hängt das mögliche Vorgehen viel zu stark von den konkreten
       Umständen ab.
       
       Zumindest ein schematisches Verfahren gibt es aber, nämlich das Vorgehen im
       Katastrophenfall, das im Berliner Katastrophenschutzgesetz festgelegt ist.
       Ihm zufolge wäre die Senatsverwaltung für Inneres dafür zuständig, den
       Katastrophenfall auszulösen, käme es wirklich zu einem vergleichbaren
       Anschlag wie in Brüssel. Die Voraussetzungen dafür sind im dem Gesetz
       geregelt: Eine Katastrophe ist dort als „Großschadensereignis“ definiert,
       das „von den für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden mit eigenen
       Kräften und Mitteln nicht angemessen bewältigt werden“ kann. Nicht jedes
       terroristische Attentat muss also den Katastrophenfall auslösen –
       gleichzeitig kann, wie die Innenverwaltung betont, auch als realistisch
       eingeschätzte Anschlagsdrohungen die Auslösung des Katastrophenalarms
       rechtfertigen.
       
       Ist der Katastrophenfall ausgerufen, würden unter Vorsitz des Innensenators
       die erforderlichen Maßnahmen koordiniert werden. Beteiligt wären dabei
       Polizei, Feuerwehr sowie fünf Berliner Hilfsorganisationen, etwa das
       Deutsche Rote Kreuz oder die Johanniter-Unfallhilfe. Reichten die Berliner
       Kapazitäten nicht aus, würden Einsatzkräfte aus anderen Bundesländern, das
       Technische Hilfswerk als Katastrophenschutzorganisation des Bundes
       herangezogen werden.
       
       Neben der Senatsverwaltung für Inneres würden sich noch weitere
       Verwaltungen an den Maßnahmen beteiligen. So wäre etwa die Senatsverwaltung
       für Gesundheit für die Koordination der Notfallmaßnahmen an den
       Krankenhäusern zuständig. Eine zentrale Rolle kommt dabei der Charité zu,
       die über zwei von vier Berliner Traumazentren für die Versorgung
       schwerstverletzter Opfer in Berlin verfügt. Ebenfalls Teil des Krisenstabs
       wären die BVG sowie die Deutsche Bahn. Sofortmaßnahmen im öffentlichen
       Nahverkehr, also beispielsweise die Evakuierung der Fahrgäste, würden die
       Unternehmen in Absprache mit Polizei und Feuerwehr selbst durchführen.
       
       Um die Bevölkerung zu informieren, würde über die Berliner Feuerwehr ein
       satellitengestütztes Warnsystem ausgelöst werden, an das nach Auskunft der
       Innenverwaltung alle öffentlich-rechtlichen sowie ein Großteil der privaten
       Rundfunksender angeschlossen sind, außerdem die BVG und die Wall-AG, die
       zahlreiche digitale Werbeflächen in Berliner Bahnhöfen betreibt. Das
       Warnsystem der Feuerwehr gibt es außerdem auch als App, die den Nutzer über
       Gefahrenmeldungen informiert und warnt, sobald man ein Gefahrengebiet
       betritt. In diesen Gebieten kämen außerdem Lautsprecherwagen der Polizei
       und Feuerwehr zum Einsatz.
       
       23 Mar 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malene Gürgen
       
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